(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil 
vom 22. März 2011 - XI ZR 33/11 - die Deutsche Bank wegen 
Beratungsfehlern in Zusammenhang mit Zinsswapgeschäften zu 
Schadensersatz verurteilt. Denn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 
hatte der CMS Spread Ladder einen von der Beklagten einstrukturierten
negativen Marktwert in Höhe von circa vier Prozent der Bezugssumme 
(etwa 80.000,00 Euro), worauf die Beklagte die Klägerin nicht 
hingewiesen hat. Der BGH hat dieses Verhalten der Bank kritisiert. 
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
   Zunächst hatte der Rechtsvertreter der Deutsche Bank noch gewarnt,
ein positives Urteil gegen das Kreditinstitut habe dramatische Folgen
für die gesamte Finanzbranche. Selbst vom Auslösen einer zweiten 
Finanzkrise war die Rede gewesen. Nun läßt die Deutsche Bank 
verkünden, sie habe rund 200 Mittelständlern und Kommunen Zinsswaps 
verkauft, die sich in der Finanzkrise negativ entwickelt hätten. Auch
andere Banken, wie die Commerzbank und die UniCreditBank haben solche
Geschäfte getätigt. Insbesondere zahlreiche Mittelständler und 
Kommunen sollen durch solche Zinsswapgeschäfte geschädigt worden 
sein. Die Rede ist allein von 700 geschädigten Kommunen. Der 
entstandene Schaden wird auf eine Milliarde Euro geschätzt.
   "Das BGH-Urteil zu den Zinsswapgeschäften sollte betroffenen 
Kommunen und mittelständischen Gesellschaften Mut machen, eigene 
Schadensersatzansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen", meint der 
Hamburger Fachwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft 
(hrp). "Es bleibt den meisten Geschädugten aber nicht viel Zeit, weil
etwaige Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit sogenannten 
Finanztermingeschäften und Derivaten in drei Jahren ab 
Auftragserteilung erjähren", so Hahn weiter. "Wer nicht bereits für 
eine Hemmung der Verjährungsfrist gesorgt hat, muss sich daher 
beeilen. Ein erster Schritt kann eine kompetente Erstberatung durch 
einen spezialisierten Fachanwalt sein."
   Zum Kanzleiprofil:
   Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für 
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den 
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der 
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren 
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und 
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig 
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit 
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich 
Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
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