(ots) - Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung 
den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagenrechts beschlossen. Dabei geht es um den Versuch, den
Grauen Kapitalmarkt zu regulieren und Anleger zu schützen. Für 
Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), 
ist das Ergebnis unzureichend: "Vom Gesetzesentwurf bin ich 
enttäuscht. Ich habe erwartet, dass künftig auch die freien 
Vermittler der BaFin unterstellt werden. Das hat die Bundesregierung 
nicht erreicht und Verbraucherinteressen aus koalitionstaktischen 
Erwägungen geopfert." 
   Denn der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die freien 
Finanzanlagenvermittler weiterhin den Gewerbebehörden der Länder 
unterstellt sind. Die für wirksamen Verbraucherschutz erforderliche 
und zweckmäßige Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler durch die
BaFin soll nicht erfolgen. 
   Götzl: "Die Bundesregierung verfestigt so die aufsichtsrechtliche 
Ungleichbehandlung zwischen reguliertem sowie unreguliertem 
Kapitalmarkt und verfehlt ihr Ziel, ein einheitliches 
Anlegerschutzniveau zu schaffen." Der GVB-Präsident fordert, dass für
Finanzanlagenvermittler die gleichen Pflichten wie für Bankberater 
gelten müssen, um ein Mindestmaß an Verbraucherschutz im Grauen 
Kapitalmarkt zu gewährleisten. Die Einhaltung muss jährlich und 
anlassbezogen durch Wirtschaftsprüfer überwacht werden. Zudem ist 
erforderlich, dass Finanzanlagenvermittler als 
Tätigkeitsvoraussetzung über eine ausreichende 
Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Ihr Umfang und Inhalt muss 
jeden Schaden durch Falsch- und Schlechtberatung eines 
Finanzanlagenvermittlers abdecken. Verbrauchern sollte gegen freie 
Finanzvermittler zudem ein institutionalisiertes 
Schlichtungsverfahren wie bei Banken und Versicherungen offenstehen. 
"Denn ein Verbraucher sollte bei jeder Finanzangelegenheit die 
kostenfreie Möglichkeit haben, einen unabhängigen und neutralen 
Schlichter anzurufen", sagt Götzl.
   Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vereint unter seinem Dach 
1.162 genossenschaftliche Unternehmen mit etwa 2,7 Millionen 
Mitgliedern. Dazu zählen 300 bayerische Volksbanken und 
Raiffeisenbanken mit einer Bilanzsumme von 123,6 Milliarden Euro 
sowie 862 ländliche und gewerbliche Genossenschaften. (Stand 
01.01.2011)
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