PresseKat - Tabuthema Kurdenfrage: ROG kritisiert systematische Verfolgung kritischer Journalisten in der Türke

Tabuthema Kurdenfrage: ROG kritisiert systematische Verfolgung kritischer Journalisten in der Türkei

ID: 378412

(ots) - Mit großer Sorge beobachtet Reporter ohne Grenzen
(ROG) die drastische Verschlechterung der Situation der
Medienfreiheit in der Türkei. Im Visier der Behörden stehen unter
anderem Journalisten, die sich intensiver mit der Lage der kurdischen
Minderheit in dem südosteuropäischen Land beschäftigen. Allein in den
vergangenen vier Wochen wurden mindestens sechs Journalisten und
Autoren, die das Thema aufgegriffen haben, verurteilt oder
strafverfolgt. In fast allen Fällen berufen sich die Justizbehörden
auf das "Anti-Terror-Gesetz".

ROG kritisiert die missbräuchliche Anwendung des bald 20 Jahre
alten Gesetzes. Die Regelungen seien eine "schonungslose Waffe gegen
Journalisten, die das Problem der nationalen Minderheiten
aufgreifen", so ROG. Die Organisation zum Schutz der Pressefreiheit
fordert die türkische Regierung zu einer Reform des Strafgesetzbuches
auf, um eine missbräuchliche Auslegung von Gesetzen zur Verfolgung
unabhängiger oder regierungskritischer Medienschaffender zu
verhindern. Zudem kritisiert ROG die Festnahme von mindestens zwei
Journalisten im Kurdengebiet im Osten des Landes in diesem Monat,
darunter auch ein deutscher Fotograf.

Seit einigen Monaten hat die Verfolgung von Journalisten unter
Anwendung repressiver Mediengesetze in der Türkei stark zugenommen:
Jeder Journalist, Autor oder Publizist, der sich kritisch mit
sensiblen Themen wie die Lage der kurdischen und armenischen
Minderheiten, der Armee, dem Sicherheitsapparat oder dem Gründer der
türkischen Republik, Mustafa Kemal Atatürk, auseinandersetzt,
riskiert, juristisch verfolgt zu werden. ROG hat mehr als 25 Artikel
in dem türkischen Strafgesetzbuch identifiziert, die direkt die
Presse- und Meinungsfreiheit beschneiden. Das 1991 in Kraft getretene
Anti-Terror-Gesetzes Nummer 3713 gehört zu den problematischsten




rechtlichen Regelungen in der Türkei.

Diverse Journalisten, Autoren wie auch Herausgeber wurden auf
Grundlage dieser rechtlichen Regelung zu Gefängnisstrafen und
Geldstrafen verurteilt. Zuletzt wurden am 24. März der Redakteur und
der Redaktionsleiter der Zeitung "Birgün" nach Artikel 6 des Gesetzes
für schuldig befunden, "eine Erklärung oder eine Mitteilung einer
terroristischen Organisation übernommen zu haben". Das Istanbuler
Gericht bezog sich dabei auf ein im August 2008 in der Tageszeitung
veröffentlichtes Interview mit PKK-Chef Murat Karayilan. Der Autor
des Artikels, Hakan Tahmaz, wurde zu zehn Monaten Gefängnis
verurteilt. Der Redaktionschef Ibrahim Cesmecioglu muss für die
Veröffentlichung des Interviews umgerechnet rund 1.600 Euro Strafgeld
zahlen.

ROG hat darüber hinaus von zwei Festnahmen von Journalisten im
Kurdengebiet am 21. März, dem Tag des kurdischen Neujahrsfestes
Newroz, erfahren. An diesem Tag finden in der Region traditionell
Demonstrationen und Kundgebungen statt.

In der Nacht des 21. März wurde der Mitarbeiter der Lokalzeitung
"Yüksekova Haber", Necip Capraz, zusammen mit zehn weiteren Personen
in Hakkâri im Südosten Anatoliens festgenommen. Der in der Region
bekannte und preisgekrönte Journalist wird verdächtigt, einer
angeblich der PKK nahestehenden Gruppierung anzugehören.

Am 21. März wurde ebenfalls der deutsche Fotojournalist Benjamin
Hiller zusammen mit seinem Dolmetscher festgenommen und auf eine
Polizeiwache gebracht. Beide Männer hatten an einer von der
kurdischen "Partei des Friedens und der Demokratie" (BDP)
organisierten Presseveranstaltung in der Stadt Diyarbakir
teilgenommen und dort am Rande eine Auseinandersetzung mit der
Polizei fotografiert. Sie wurden nach etwa anderthalb Stunden wieder
freigelassen, standen in den kommenden zwei Tagen aber nach eigenen
Aussagen weiter unter Beobachtung von Zivilpolizisten.

Vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Lage von
Medienvertretern in der Türkei und des 20. Jahrestags der Einführung
des Anti-Terror-Gesetz in dem südosteuropäischen Land am 12. April
plant ROG, im kommenden Monat eine Untersuchungsmission in der Türkei
durchzuführen. Auf der ROG-Rangliste zur weltweiten Lage der
Pressefreiheit steht die Republik derzeit auf Platz 138 von insgesamt
178 Staaten und Regionen.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Anja Viohl
Pressearbeit
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 202 15 10 - 16
F: +49 (0)30 202 15 10 - 29


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Datum: 31.03.2011 - 16:16 Uhr
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