PresseKat - Schiffsfonds aktuell: Hiobsbotschaften für Anleger reißen nicht ab

Schiffsfonds aktuell: Hiobsbotschaften für Anleger reißen nicht ab

ID: 362293

Schiffsfonds galten einstmals als sichere Anlageform mit vermeintlich hohen Renditechancen und enormem Steuersparpotential. Doch nicht zuletzt die Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise haben etliche der in Deutschland von über 250.000 Anlegern gezeichneten Schiffsfondsbeteiligungen in eine erhebliche Schräglage geraten lassen. Auch der sich derzeit auf dem Segment der Container- und Tankschifffahrt langsam abzeichnende wirtschaftliche Aufschwung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor viele Schiffsfonds um deren wirtschaftliche Existenz kämpfen müssen. Aktuellste Beispiele: Der Produktentankerfonds 1 von König & Cie. sowie der Triton-Fonds MS MCP Altona GmbH & Co. KG.

(firmenpresse) -
Produktentankerfonds 1: Anleger müssen Ausschüttungen zurückzahlen

Bereits im Januar dieses Jahres setzte der Fondsbeirat die Anleger des Produktentankerfonds 1 darüber in Kenntnis, dass eine Sanierung des in Liquiditätsengpass geratenen Schiffsfonds unumgänglich sei. Als Grund für die Fondssanierung wurden zum einen die länger als prognostizierte Reparaturdauer des Fondsschiffs King Everest sowie die weit unter Plan liegenden Charterraten aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass die vorliegend in die Fondsfinanzierung eingebundene HSH Nordbank nicht mehr länger bereit ist, dem Leck geschlagenen Schiffsfonds Tilgungsaussetzungen zu gewähren.
Für die zahlreichen Anleger des Produktentankerfonds 1 hat dies zur Folge, dass sie nun die als vermeintlich sicher geglaubten Ausschüttungen zurückzahlen müssen.

Fondsgesellschaft des Triton-Mehrzweckfrachters MCP Altona meldet Insolvenz an

Auch die Anleger des im Jahr 2007 mit einem Kommanditkapital in Höhe von € 3,7 Millionen aufgelegten Triton-Schiffsfonds MS MCP Altona GmbH & Co. KG mussten unlängst einen herben Rückschlag hinnehmen: Mit der jüngst bekannt gewordenen Insolvenz der Fondsgesellschaft dürften auch sie einen Großteil der in den „Exklusiv Retail Fonds“ eingebrachten Investitionsgelder als uneinbringlich abschreiben können. Ob und inwieweit die Anleger des MS MCP Altona GmbH & Co. KG darüber hinaus noch mit Ausschüttungsrückforderungen durch den mittlerweile seitens des AG Hamburg eingesetzten Insolvenzverwalter rechnen müssen, bleibt abzuwarten.

Schiffsfondsbeteiligungen weiterhin risikobehaftet

Wie die oben dargestellten Beispiele zeigen, bereiten Schiffsfondsbeteiligungen auch im neuen Jahr den betroffenen Anlegern wenig Grund zur Freude. Statt in Aussicht gestellter hoher Renditen und vermeintlichen Steuervorteilen müssen die Anleger in vielen Fällen damit rechnen, - wenn überhaupt – lediglich einen Bruchteil des eingezahlten Geldes zurückzuerhalten. Kommt es zur Insolvenz der Fondsgesellschaft, droht nicht selten ein Totalverlust der geleisteten Einlage.





Anleger von Schiffsfonds nicht schutzlos gestellt

Schiffsfondsanleger, deren Beteiligung in der Regel über externe Finanzvermittler oder Kreditinstitute vertrieben wurden, sind in rechtlicher Hinsicht nicht schutzlos gestellt.
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds sollten dabei stets deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen

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Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 08.03.2011 - 08:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.03.2011

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