(ots) - Am 28. Februar 2011 hat der EU Ministerrat die
"Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" verabschiedet. Darin
werden die Voraussetzungen beschrieben, unter denen Patienten in
einem anderen Mitgliedstaat einen Arzt aufsuchen und sich behandeln
lassen können. Die Verfahren der medizinischen Heilbehandlung in der
gesetzlichen Unfallversicherung bleiben in ihren Grundfesten
unberührt.
Zur Verbesserung der medizinischen Behandlung innerhalb der
EU-Länder sieht die Richtlinie zudem den Aufbau von "Europäischen
Referenznetzwerken" vor. In ihnen sollen Gesundheitsdienstleister und
medizinische Fachzentren zu Gunsten einer optimalen
Patientenversorgung zusammenarbeiten und ihr Wissen austauschen.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann in diesem Rahmen ihr
Know-how in der Heilbehandlung und Rehabilitation nach
Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten einbringen. Allein die
berufsgenossenschaftlichen Kliniken der gesetzlichen
Unfallversicherung verfügen über mehr als 100 Jahre Erfahrung in der
Unfallmedizin. Die Bandbreite der Versorgung in den BG-Kliniken
reicht von der Akutversorgung bis zur Rehabilitation. Neben allen
Sparten der Grundversorgung verfügen sie über ein hoch
differenziertes Wissen in medizinischen Spezialgebieten wie schweren
Brandverletzungen, Handchirurgie oder Querschnittlähmungen.
"Die gesetzliche Unfallversicherung bietet gemeinsam mit den
BG-Kliniken an, den Aufbau der Referenznetzwerke mit ihrer Kompetenz
zu unterstützen", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf europäischer
Ebene könne so die Verbreitung von Fachwissen gestärkt und
Qualitätsmaßstäbe vermittelt werden, die aus langer Forschungspraxis
erwachsen sind.
Hintergrund
In den BG-Kliniken wurden 2009 mehr als 110.000 Patienten
stationär und über 320.000 ambulant versorgt. Gemeinsam verfügten die
Kliniken über 4319 Betten, davon 495 für Querschnittgelähmte und 64
für Schwerbrandverletzte.
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