(ots) - Die Klage gegen die längeren Atomlaufzeiten vor
dem Bundesverfassungsgericht hat keine schlechten Aussichten - soweit
sich das in juristischen Dingen überhaupt prognostizieren lässt. Fünf
Länder mit SPD-Regierungsbeteiligung klagen dagegen, dass die
Bundesregierung die Laufzeiten der Atomkraftwerke um mindestens 14
Jahre verlängert hat. Die Argumente der Kritiker haben Hand und Fuß:
Plausibel können die Länder nachweisen, dass auf ihre Behörden mehr
Aufgaben und Arbeit zukommen, wenn die AKWs länger laufen. Deshalb,
so sagen sie, sei es geboten, den Bundesrat in die Abstimmung
einzubeziehen. Um das Gesetz unbeschadet durchzubringen, hat
Schwarz-Gelb jedoch darauf verzichtet, den Bundesrat zu fragen - ein
möglicherweise entscheidender Fehler. Aber nicht nur juristisch hat
die Regierung für neue Konflikte gesorgt, sondern auch
gesellschaftlich. Eigentlich war der alte, schmerzhafte Streit über
die Atomkraft seit dem rot-grünen Konsens von 2002 beigelegt. Nur die
Atomkonzerne hatten immer noch etwas zu nörgeln. Dank ihres
Energiekonzeptes und längerer Atomlaufzeiten darf sich die Regierung
nun auf weitere Jahre mit Demos, Blockaden und Gerichtsverfahren
freuen. Deshalb läge in einem Sieg der Länder auch die Chance, den
Konflikt erneut zu befrieden.
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