Richtigstellung zum Artikel "Klarheit schaffen!" in "Der Spiegel" vom 31.01.2011
(ots) - Es ist unzutreffend, dass INSIGHT
Health Untersuchungen bzw. detaillierte Auswertungen hinsichtlich der
Anteile der Aut-idem-Ausschlüsse unternehmens- bzw. regionalbezogen
erstellt haben soll und solche Untersuchungen bzw. Auswertungen der
Zeitschrift "Der Spiegel" überließ. Zutreffend ist allerdings, dass
INSIGHT Health das hierfür erforderliche Datenmaterial vorhält und
entgeltlich an Teilnehmer im Gesundheitswesen veräußert.
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an
Roland Lederer oder an Petra Exner, INSIGHT Health GmbH & Co. KG,
Tel.: 06126/955-0.
INSIGHT Health ist ein führender Informationsdienstleister im
Gesundheitsmarkt mit einem breiten Portfolio datenbasierter Services
zur Markt- und Versorgungsforschung. Der Erfolg von INSIGHT Health
liegt in der Bereitstellung individueller Lösungen für die
pharmazeutische Industrie, Krankenversicherungen, Ärztevereinigungen,
wissenschaftliche Institute, Politik und weitere Entscheider im
Gesundheitsmarkt. Weitere Informationen über INSIGHT Health finden
Sie unter www.insight-health.de .
Pressekontakt:
INSIGHT Health GmbH & Co. KG
Auf der Lind 10
65529 Waldems-Esch
Tel.: +49 (0)6126 955-0
Fax: +49 (0)6126 955-20
EMail: info(at)insight-health.de
http://www.insight-health.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 340305
Anzahl Zeichen: 1475
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Richtigstellung zum Artikel "Klarheit schaffen!" in "Der Spiegel" vom 31.01.2011"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Insight Health
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Die Zahl der abgerechneten
Arzneimittel-Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) sank nach Berechnungen von INSIGHT Health im ersten Halbjahr
2010 gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 um 0,4 Prozent auf 335,8
Millionen Verordnung ...
Homöopathische Arzneimittel sind nicht
verschreibungspflichtige, frei verkäufliche Arzneimittel, die für
erwachsene Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in
der Regel nicht erstattungsfähig sind. Von den 48,5 Millionen
insges ...
Das Bundeskabinett hat am 29.06.2010 das
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (kurz AMNOG)
beschlossen. Nach Meinung vieler Experten handelt es sich hierbei
lediglich um ein weiteres Kostendämpfungsgesetz. Doch nicht die
Kosten, sondern ...