PresseKat - Singen erwünscht - illegales Kopieren verboten / Informationen zum Mandat der GEMA zur Rechtewahrne

Singen erwünscht - illegales Kopieren verboten / Informationen zum Mandat der GEMA zur Rechtewahrnehmung bei Notenkopien in vorschulischen Einrichtungen

ID: 321650

(ots) - In den vergangenen Tagen beherrschte ein Thema die
Presse: Kopieren von Noten für Kindergärten und Kindertagesstätten
und der rechtliche Rahmen hierfür. Oftmals irreführend wurde
berichtet, die GEMA wolle für das Singen von urheberrechtlich
geschützten Weihnachtsliedern hohe Tantiemen verlangen oder das
Singen gar verbieten.

Diese Meldungen beruhen aber nicht auf Tatsachen und von einem
Sing-Verbot durch die GEMA kann keinesfalls die Rede sein.

Grundsätzlich besteht in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz
ein Kopierverbot für Werke der Musik. Dies umfasst auch das Kopieren
von Noten, die zum Bildungszweck in vorschulischen Einrichtungen wie
etwa Kindergärten genutzt werden. Die Wahrnehmung der Rechte für das
Kopieren von Noten und Liedtexten liegen bei der
Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition). Diese ist
eine eigene, von der GEMA komplett unabhängige deutsche
Verwertungsgesellschaft.

Das Singen selbst sowie das Kopieren nicht-geschützter Musikwerke
sind entgegen anderslautender Medienberichte natürlich vergütungsfrei
erlaubt.

Bereits zum 1. Januar 2010 hat die VG Musikedition die GEMA mit
der Lizenzierung der Notenkopien für vorschulische Einrichtungen
beauftragt. Dies bedeutet, dass die GEMA für die VG Musikedition die
administrative Durchführung der Rechtewahrnehmung übernimmt. Deshalb
wurden von der GEMA im Namen der VG Musikedition 36.000 Kindergärten
im gesamten Bundesgebiet angeschrieben und über die Neuregelung sowie
geltende Tarife informiert.

"Der Tarif der VG Musikedition ermöglicht Kindergärten nicht nur
eine legale musikalische Erziehung, sondern bietet auch eine
signifikante Kostenersparnis: Da Noten aufgrund der Gesetzeslage
eigentlich nicht kopiert werden dürfen, müssten die vorschulischen
Bildungseinrichtungen ansonsten auf die Anschaffung kompletter




Liederbücher ausweichen", erläutert Christian Krauß, Geschäftsführer
der VG Musikedition.

Die Tarifgestaltung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter
Werke der Musik strebt nach einem Ausgleich zwischen den Interessen
der Urheber der VG Musikedition und dem Bildungsauftrag der
Kindergärten. Der Vergütungssatz für bis zu 500 Kopien beträgt
einmalig 56 Euro im Jahr, für kirchliche oder kommunale Kindergärten
gilt mit 44,80 Euro darüber hinaus ein Gesamtvertragsrabatt. Weitere
Lizenzen zum Selbstkopieren können in verschiedenem Umfang erworben
werden. Eine Übersicht über das vollständige Angebot gibt es auf
www.vg-musikedition.de .

Kindergärten haben unterschiedliche Träger wie Kommunen,
Gemeinden, Kirchen oder Wohltätigkeitsorganisationen. Deshalb ist ein
Gesamtvertrag, wie er beispielsweise für das Kopieren zu
Unterrichtszwecken an allgemein bildenden Schulen zwischen den
verschiedenen Verwertungsgesellschaften und der
Kultusministerkonferenz existiert, laut der VG Musikedition nicht in
gleicher Weise realisierbar.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Seit 2007 ist die GEMA mit einer eigenen politischen Repräsentanz in
Brüssel vertreten.



Pressekontakt:
Bettina Müller, Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail: bmueller(at)gema.de, Telefon +49 89 48003-426


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Datum: 29.12.2010 - 08:48 Uhr
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