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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Falsche Krankenhausrechnungen

Lieferschein-Lösung

PETER STUCKHARD

ID: 321570

(ots) - Wenn der Zahnarzt bei seinem Privatpatienten
einen erhöhten Speichelfluss feststellt, darf auch seine Rechnung
wegen der erschwerten Arbeitsbedingungen etwas höher ausfallen. Der
eine oder andere Lehrer unter seinen Patienten mag dann schon mal
fragen, wie der Doktor denn die Erhöhung gemessen habe und bewerte.
Man kann sich darüber - wie über andere Posten der Rechnung -
trefflich und mehr oder weniger friedlich auseinandersetzen. Das
Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, das
übrigens auch von den Kassen selbst vehement verteidigt wird,
verhindert, dass auch Kassenpatienten kontrollieren können, welche
Leistungen ihrer Krankenkasse von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern
und Co. berechnet werden. Es herrscht das Vertrauensprinzip. Die
Kassen müssen gar eine Pauschale an das Krankenhaus zahlen, wenn sie
bei der Prüfung keine Unregelmäßigkeit feststellen. Man kann lange
darüber streiten, ob die Kliniken zu Recht oder aus Gewinnstreben
systematisch upcoding betreiben, Fälle also finanziell aufwerten.
Eine Betrugsabsicht zu unterstellen wäre starker Tobak. Auch hier
zeigt sich doch nur: Das Sachleistungsprinzip gehört auf den
Prüfstand. Der jüngste Vorschlag: Kassenpatienten unterschreiben den
Leistungserbringern eine Art Lieferschein. Warum nicht?



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Datum: 28.12.2010 - 18:25 Uhr
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