PresseKat - Tipps für den Alltag / Urteile: Feuerwerkskörper lässt Gebäudekomplex in Flammen aufgehen (mit B

Tipps für den Alltag / Urteile: Feuerwerkskörper lässt Gebäudekomplex in Flammen aufgehen (mit Bild)

ID: 321387

(ots) -
- (BGH, 18.09.2009, Az. V ZR75/08; OLG Stuttgart, 09.02.2010, Az.
10 U 116/09)

Dass eine Feuerwerksrakete nicht nur Freude, sondern auch viel
Ärger verursachen kann, ist allgemein bekannt. Jedes Jahr brennen
Gebäude, in die Raketen eingedrungen sind. In diesem Fall setzte eine
Feuerwerksrakete einen Gebäudekomplex auf dem Bauernhof des Nachbarn,
bestehend aus einer Scheune mit zahlreichen Nebengebäuden, in Brand.
Statt gerade in den Himmel zu steigen, schwenkte die Rakete plötzlich
ab und drang durch einen kleinen Spalt zwischen Außenwand und Dach in
eine zwölf Meter entfernt stehende Scheune auf dem Nachbargrundstück
ein, wo sie explodierte. Dabei entstand ein Sachschaden von knapp
einer halben Million Euro. Den regulierte der Feuerversicherer des
Bauern zwar, nahm aber den Nachbarn, der die Rakete gezündet hatte,
in Regress. Den rechtlichen Hintergrund erläutert die HUK-COBURG
Haftpflichtversicherung.

Das OLG Stuttgart hielt den Regress für rechtens: Denn auch ohne
Verschulden hafte der Beklagte wegen des sogenannten
nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs für den gesamten Schaden. Die
Sache ging allerdings in Revision an den BGH. Der sah den
Ausgleichsanspruch als nicht gegeben an, weil es an einem sachlichen
Bezug zur Grundstücksnutzung fehlte. Denn Silvesterfeuerwerkskörper
werden üblicherweise nicht nur auf dem eigenen Grund und Boden,
sondern z. B. auch auf Bürgersteigen, Straßen oder Plätzen entzündet.
Nach Ansicht des BGH müsse der Beklagte nur dann für den Schaden
aufkommen, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre (BGH,
18.09.2009, Az. V ZR 75/08). Diese Frage war aber noch nicht
hinlänglich geklärt, weshalb der BGH wieder an das OLG Stuttgart als
Berufungsgericht zurückverwies. Im weiteren Verfahren konnte jedoch
kein Verschulden nachgewiesen werden. Denn der Beklagte hatte sich an




den vom Hersteller vorgegebenen Mindestabstand gehalten. Und da
Fenster und Tore der Scheune geschlossen waren, hatte er zudem nicht
damit rechnen können, dass die Rakete in die Scheune hatte eindringen
können (OLG Stuttgart, 09.02.2010, Az. 10 U 116/09).



Pressekontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung:Alois Schnitzer


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   TV-Weltpremiere auf Sky 3D:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.12.2010 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 321387
Anzahl Zeichen: 2611

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Coburg



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tipps für den Alltag / Urteile: Feuerwerkskörper lässt Gebäudekomplex in Flammen aufgehen (mit Bild)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HUK-Coburg rakete_urt_ult.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HUK-Coburg rakete_urt_ult.jpg