(ots) - Geht das? Ein Richterspruch und zwei gegensätzliche
Ansichten sehen sich bestätigt. Ja, denn das Bundesverfassungsgericht
hat die zentrale Streitfrage, ob der Staat eine illegal beschaffte
Datei kaufen darf, auf der mutmaßliche Steuersünder gespeichert sind,
nicht entschieden. Darum ging es in der abgelehnten Beschwerde auch
nicht. Die Richter klärten, ob diese Daten Ermittlungen zulassen und
in einem Prozess als Beweise taugen. Und da legten sie sich fest:
Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Staat nicht zu
massiv in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, was bei
Geschäftskontakten wohl nicht zutrifft. Beim Beschaffen solch
brisanten Materials müsse der Fiskus zudem passiv bleiben. Und was
machen die Parteien in Baden-Württemberg? Sie streiten munter weiter.
Dabei hat das Gericht keiner Seite wirklich geholfen. Nur juristische
Argumente zu suchen, ist schwerer geworden. Deshalb sollten sich die
Parteien auf das besinnen, was sie hoffentlich noch können: ihre
Beschlüsse politisch begründen. Eine Regierung kann durchaus
darlegen, warum sie sich Erkenntnissen nicht bedient, die ihr auf
illegalem Weg angeboten werden. Sie kann aber auch erklären, dass
Steuerhinterziehung nicht geduldet werden darf. Diese Freiheit lassen
die Richter den politisch Verantwortlichen wohl bewusst. Und der
Bürger? Er würde klare Positionen vorfinden. Vor Wahlen kann ihm fast
nichts Besseres passieren.
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