(ots) - Elektronische Fußfesseln haben die Größe einer
Zigarettenschachtel und wiegen 170 Gramm. Politische Gehversuche mit
den kleinen Peilsendern brachten aber schon manchen Amtsträger ins
Straucheln. Die Abgrenzung zwischen notwendiger Überwachung
entlassener Straftäter und den verbrieften Persönlichkeitsrechten
ebendieser nach verbüßter Haft fällt niemals leicht.
NRW-Justizminister Kutschaty tut dennoch gut daran, offensiv für
die Nutzung von elektronischen Fußfesseln einzutreten. Der Übergriff
eines ehemals Sicherungsverwahrten auf eine Zehnjährige in Duisburg
zeigt auf alarmierende Weise, dass im Umgang mit "tickenden
Zeitbomben", wie es ein Polizeigewerkschafter formuliert,
Gefährlichkeitsprognosen und Kooperationsabsprachen oft nicht das
Papier wert sind. Da es auf Geheiß des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte ein womöglich wünschenswertes "Wegsperren für immer",
das einst Kanzler Schröder empfahl, nicht länger geben kann, müssen
Bund und Länder im Umgang mit notorischen Schwersttätern neue Wege
gehen. Der Einsatz von elektronischen Fußfesseln kann beim
Beschreiten dieses neuen Rechtsterrains hilfreiche Dienste leisten.
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