(ots) - Nichts Geringeres als die Wahrheit. Das erhoffen
sich Staatsanwaltschaft, Nebenkläger Michael Buback und nicht zuletzt
die Öffentlichkeit vom Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena
Becker. So verständlich dieser Wunsch sein mag, so wenig werden die
Richter diesen befriedigen können. Mehr noch: Aller Voraussicht nach
wird der Prozess enttäuschend enden. Verena Becker schweigt. Die
Angeklagte ist nicht gezwungen, sich selbst zu belasten. Dieses Recht
steht ihr zu, weil in einem Rechtsstaat die gleichen Regeln für alle
gelten. Auch für diejenigen, die ihn ablehnen. Ein weiterer Grundsatz
lautet, dass nicht die betroffenen Opfer zur Hauptinstanz der
Verhandlung werden können. Mit aller Akribie hat Michael Buback in
den vergangenen Jahren Indizien zusammengesammelt, die Becker des
Mordes an seinem Vater, dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried
Buback, überführen sollen. Ihm würde das endlich den ersehnten
inneren Frieden bringen. Ein mehr als verständliches Bedürfnis. Späte
Genugtuung ist ein nicht zu verachtendes Gut. Und doch darf sich das
Gericht davon allein nicht leiten lassen. Becker war bereits zu
lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte neun Jahre
verbüßt, ehe sie von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt
wurde. Der Gesellschaft brächte eine neuerliche Strafe nicht mehr
Gerechtigkeit. Alle offenen Fragen des Buback-Mordes werden nicht
geklärt werden können. Das entlastet die Täter nicht von ihrer
Schuld. Mord verjährt nicht. Aber der RAF-Terror, dem die Justiz
bereits mit aller Härte begegnete, ist nicht zuletzt auch dadurch
überwunden worden, dass es von Seiten des Staates die Bereitschaft zu
deeskalierenden Schritten und Versöhnungsinitiativen gegeben hat.
Auch dieser Wahrheit muss das Gericht verpflichtet sein.
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