(ots) - Gegen Beuys gerichtet
Wir schützen das Recht der Urheber, aber nicht die Freiheit der
Kunst: Das Düsseldorfer Urteil zu den Fotos von einer
Beuys-Performance hat fatale Konsequenzen. Es schottet künstlerische
Werke von ihrer kreativen Fortsetzung ab. Anders gesagt und auf den
konkreten Fall gemünzt: Es schützt Beuys gegen ihn selbst.
Wenn einer im Zeichen des erweiterten Kunstbegriffs für das
ungehemmte Wachstum kreativer Ideen plädiert hat, dann war es der
Kunstschamane mit Hut und Anglerweste. Doch jetzt verstellt das
Gericht mit seinem Urteil ausgerechnet den Weg, den gerade Beuys
seinerzeit so rigoros frei kämpfte - jenen, der möglichst viele
Menschen selbst zu Schöpfern macht.
Ein Fotograf, der Bilder von einer Performance macht, fügt der
Kunstaktion neue Dimensionen hinzu. Kunst gewinnt eine Bedeutung, die
sie vorher so nicht hatte. Seltsam, dass diese freie Sicht der
Kunst-Dinge unter den Richtern keine Anhänger fand. Und schade, dass
mit dem Urteil Eva Beuys neuen Auftrieb erhält, die mit restriktivem
Urheber-Denken den Umgang mit dem Werk ihres toten Mannes erschwert.
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