(ots) - von Gerhard Voogt
Schreckensnachrichten über Serienstraftäter, die sich nach ihrer
Haftentlassung neue Opfer suchen, reißen leider nicht ab. Die
Vorstellung, dass bis zum Jahresende 21 hochgefährliche Verurteilte
in NRW auf freien Fuß gelangen könnten, ist deshalb nur schwer zu
ertragen. Doch der Europäische Gerichtshof in Straßburg sieht eine
Menschenrechtsverletzung darin, sie weiter unter Verschluss zu
halten, weil die Unterbringung nachträglich angeordnet wurde. Was ist
nun wichtiger? Das Recht der Täter, wieder freizukommen? Oder der
Schutz der Bürger, die Angst vor den "tickenden Zeitbomben" haben?
Beides ist wichtig. Straftäter, die bereit sind, sich einer Therapie
zu stellen, müssen eine Chance bekommen, ihr Leben nach der
Strafverbüßung wieder in die Hand zu nehmen, wenn Gutachter das für
verantwortbar halten. Gefangene, die sich nicht behandeln lassen
wollen oder bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht, dürfen
jedoch nicht auf freien Fuß gelangen. Der Staat muss die Gesundheit
und das Leben von Unschuldigen vor notorischen Gewalttätern und
Vergewaltigern schützen. Die Gerichte müssen im Einzelfall über die
Freilassung entscheiden. Es wäre fatal, wenn deutsche Richter das
Straßburger Urteil ungeprüft umsetzen würden.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2304