PresseKat - Erneute Strafanzeige gegen Youtube

Erneute Strafanzeige gegen Youtube

ID: 236063

Der Verein für Existenzsicherung e.V. erhebt Strafanzeige gegen
Youtube, Google und Unbekannt wegen Verstoßes gegen § 201
StGB. Die Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
eingereicht und wird unter dem Az.: 80 UJs 9600/10 bearbeitet.

(firmenpresse) - bearbeitet.
Youtube weigert sich weiterhin vehement nicht legale Videos
vom Server zu nehmen. In den letzten Jahren gab es immer
wieder Strafanzeigen gegen Youtube, mal weil sie rassistische
und kriegsverherrlichende Videos nicht löschen, mal weil
Videos mit Volksverhetzung auf der Plattform bleiben oder auch
weil die Künstler für die eingestellten Videos keine Tantiemen
erhalten.
Nun hat der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) ähnliche
Erfahrungen gemacht. Der VfE hat Youtube mehrmals gebeten
die Videos mit gestohlenem Material und nachweislich falschen
Anschuldigungen vom Server zu nehmen. In diesen Videos
werden Behauptungen aufgestellt, die einer Prüfung nicht
Standhalten und völlig an den Haaren herbei gezogen wurden.
Der Telefonmitschnitt wurde ohne Wissen mitgeschnitten und ist
inhaltlich nicht nachzuvollziehen.
Nach vielen Briefen und Telefonaten mit Youtube konnte jedoch
lediglich mitgeteilt werden, dass die IP des „Verursachers“ nicht
ermittelt werden konnte. Es mag vielleicht der Wahrheit
entsprechen, dass Youtube die IP nicht ermitteln konnte, doch
Youtube verfügt mit Sicherheit über die Möglichkeit diese Videos
vom Server zu nehmen. Wenn nicht – dann ist das ein
Armutszeugnis für Youtube.
Die selbstherrliche Art, in der Google und Youtube sich über die
Rechte der Bürger hinwegsetzen und klare Gesetzesverstöße
fördern, kann von den Verbrauchern nicht hingenommen
werden. Dem VfE blieb nichts anders übrig als Strafanzeige zu
stellen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Verein für Existenzsicherung vertritt Interessen
Finanzierungsgeschädigter gegen Banken, Kreditinstitute,
Versicherungen und Finanzdienstleister nachhaltig. Er berät,
hilft und schützt vor Finanzierungsfallen. Der Verein für
Existenzsicherung e.V. wurde 1986 von dem Gründer Johann
Tillich ins Leben gerufen. Er weiß genau wovon er redet und
fühlt mit jedem neuen Geschädigten mit. Im Jahre 1986 stand er
selbst fast vor dem Aus und hat sich nur mit viel Mühe,
Hartnäckigkeit und harter Arbeit aus der fatalen Situation retten
können. Als "staatlich geprüfter Anlage- und Vermögensberater"
sowie "Finanztechnischer Gutachter" steht er seinen
Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen
Geldgeschäften zur Seite. Neben der Durchführung von privaten
Verbraucherinsolvenzverfahren und den wirtschaftlichen
Verhandlungen mit Gläubigern prüft der VfE e. V. auch
Angebote von Kapitalanlagefirmen, Versicherungen,
Bausparkassen und Banken. Johann Tillich selbst fasst die
Arbeit des „VfE e.v.“ so zusammen: "Wer Mitglied im Verein für
Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er
wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten
Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer
Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede
Angelegenheit eine realisierbare Lösung."



Leseranfragen:

Verein für Existenzsicherung e.V.
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld
Tel.: 08131/ 9 32 98
Fax: 08131/ 99 65 36
www.vfe.de
presse(at)vfe.de



PresseKontakt / Agentur:

Verein für Existenzsicherung e.V.
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld
Tel.: 08131/ 9 32 98
Fax: 08131/ 99 65 36
www.vfe.de
presse(at)vfe.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Aktien handeln ohne Kater nach dem Aufwachen Wirkungs- und Erfolgsmessung von CSR-Aktivitäten
Bereitgestellt von Benutzer: Apress
Datum: 31.07.2010 - 16:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 236063
Anzahl Zeichen: 1965

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erneute Strafanzeige gegen Youtube"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verein für Existenzsicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Umsetzung des Pfändungsschutzkontos ...

Wie kann ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden? Ab dem 01. Juli 2010 kann jeder Bürger mit einem Girokonto eine Umstellung bei seiner Bank beantragen. Die Umstellung muss schriftlich beantragt werden und hat bereits vier Tage später sei ...

Alle Meldungen von Verein für Existenzsicherung