(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im
Namen der Europäischen Gruppe der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen Kommentare und Empfehlungen zum Entwurf
einer Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt des
Europarats abgegeben.
Die Konvention wird im Rahmen des Europarats und der Vereinten
Nationen das erste rechtsverbindliche Dokument sein, das Staaten
verpflichtet, gegen Gewalt gegen Frauen in Friedens- und Kriegszeiten
sowie häusliche Gewalt vorzugehen. Zudem sollen die Staaten Beratung,
Schutz und effektive Rechtsmittel für betroffene Frauen
gewährleisten.
Das Institut empfiehlt, die Rechtsträgerinnen in den Mittelpunkt
der Konvention zu stellen. Die Präventions-, Beratungs-, Schutz- und
Unterstützungsleistungen müssten allen Frauen gleichermaßen zur
Verfügung stehen. Die Angebote und Einrichtungen sollten auf die
besondere Situation von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen,
Flüchtlingen, Frauen ohne Papiere, Mädchen, älteren Frauen, lesbische
Frauen und Transgender zugeschnitten sein.
Das Institut hebt die Bedeutung effektiver Monitoring-Mechanismen
auf nationaler und europäischer Ebene hervor, welche die Umsetzung
der Konvention regelmäßig überprüfen. Zudem werden konkrete
Vorschläge zur Ausgestaltung der Gremien und Verfahren gemacht.
Die Konvention wird seit 2009 durch ein Komitee des Europarats
ausgehandelt, das aus Vertretern der Mitgliedsstaaten sowie aus
Beobachterinnen von Nichtregierungsorganisationen und aus der
Wissenschaft besteht. Dem Deutschen Institut für Menschenrechte wurde
für die Europäische Gruppe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen der
Beobachterstatus im Komitee verliehen.
Weitere Informationen zum Statement und zum Entwurf der Konvention
auf der Website des Instituts:
http://www.presseportal.de/go2/Konvention
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259359-14
E-Mail hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de