PresseKat - Missstände an Schule kommen vor Gericht

Missstände an Schule kommen vor Gericht

ID: 211114

Lehrermangel, Unterrichtsausfall, Raumnot - die Mangelverwaltung an Gymnasien in
Rheinland-Pfalz ruft Eltern auf den Plan. Jetzt hat die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen
das Land auf Beseitigung der Missstände am Peter-Wust- Gymnasium in Wittlich verklagt.
Die Schulpolitik der Regierung Beck kommt am 16.06.2010 auf den juristischen Prüfstand.
Dann muss das Verwaltungsgericht Trier entscheiden, ob Rheinland-Pfalz seiner Pflicht zur
Bereitstellung von funktionstüchtigen Schulen nachkommt.

(firmenpresse) - Die Schulpolitik der Regierung Beck in Rheinland-Pfalz kommt auf den juristischen
Prüfstand. Das Verwaltungsgericht Trier muss jetzt klären, ob die Eltern von Schülern die
Landesregierung unmittelbar für Lehrermangel und Sanierungsbedarf an Schulen
verantwortlich machen können. Die Verhandlung ist für den 16. Juni 2010 angesetzt. Das
meldet die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen. Die Kanzlei hat das Land Rheinland-
Pfalz verklagt, die Missstände am Peter Wust Gymnasium in Wittlich zu beseitigen.

"Das Land muss für funktionstüchtige Schulen sorgen", sagt Margit Bastgen. Die
Rechtsanwältin begründet ihre Klage mit "dauerhaftem Unterrichtsausfall, Lehrermangel
und sanierungsbedürftigen Schulräumen am Peter Wust Gymnasium". Doch Bastgen geht
es um mehr als einen Einzelfall. Sie setzt mit Blick auf die landesweite Notlage an
Gymnasien darauf, dass ihre Klage zu einem Musterurteil über die Schulpolitik führt, das
auch anderen Eltern hilft, das Recht ihrer Kinder auf Bildung einzufordern.

Wenn es um Bildung geht, nimmt Bastgen ihr Bundesland beim Wort. In der
Landesverfassung von Rheinland-Pfalz steht in Artikel 31: "Jedem jungen Menschen soll
zu einer seiner Begabung entsprechenden Ausbildung verholfen werden." Folglich dürfe
das Land Gymnasien nicht wie Aschenputtel behandeln. Genau so kommt es Bastgen
aber vor, seit ihre Tochter das Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich besucht. Nach
jahrelangem Engagement für außergerichtliche Lösungen der strukturellen Probleme an
der Schule hat sich die Rechtsanwältin entschlossen, das Recht ihrer Tochter auf
Schulbildung auf dem Gerichtsweg einzufordern. Direkt beim Land. Denn das steht laut
Bastgen "in letzter Konsequenz in der Verantwortung, den Notstand am Gymnasium in
Wittlich zu beseitigen".

Die Situation am Peter Wust Gymnasium gefährdet die Zukunftschancen der Schüler





Das Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich wurde für 350 Schüler geplant. Heute werden
knapp 980 Schüler unterrichtet, also fast dreimal so viel wie vorgesehen. "Die
Überbelegung stellt die Funktionstüchtigkeit der Schule seit Jahren in Frage", kritisiert
Bastgen die Lage am Peter Wust Gymnasium.

Den Raummangel wollten Schulträger und Schulaufsicht mit einem ehemaligen
Waisenhaus bewältigen. Dabei war das Gebäude in der Nachbarschaft ungeeignet. Eltern
protestierten. Trotzdem fand in dem Gebäude jahrelang Unterricht statt. Schulträger und
Schulbehörde lenkten erst ein, als ein Gutachten die Gefahr eines zweiten Bad
Reichenhall heraufbeschwor: Das Gebäude war baufällig und einsturzgefährdet!

Die Schüler wurden im November 2009 evakuiert. Seitdem findet der Unterricht für rund
550 Kinder der Klassen fünf bis neun an einem zweiten Standort im Ortsteil Wittlich-
Wengerohr statt. Die Schulbehörde behauptet nun, die Evakuierung samt
Unterrichtsausfall und Raummangel seien nicht vorhersehbar gewesen. "Eine
Schutzbehauptung", findet Bastgen, "der kritische Bauzustand war seit Jahren bekannt.
Trotzdem hat die Schulbehörde die Planung von Erweiterungsbauten am Hauptstandort
unterbunden."

Der Unterricht an zwei Standorten war in Wittlich von Anfang an ein Ärgernis für Schüler,
Eltern und Lehrer. Es fehlte an Fachräumen für Chemie und Physik. Die Turnhalle lässt
immer noch keinen vollen Sportunterricht zu. Am schlimmsten stellten sich die fünf
Kilometer Entfernung zum Hauptgebäude heraus. Denn die Lehrer müssen jetzt pendeln.
Die Folge: "Der Unterricht kommt zu kurz. Von einer Schulstunde mit 45 Minuten bleiben
nur noch 30 Minuten", beklagt Rechtsanwältin Bastgen den Unterrichtsausfall. Die
streitbare Mutter fürchtet negative Auswirkung auf die beruflichen Chancen ihrer Tochter
und aller anderen Schüler. "Diesen Nachteilen wollen wir mit unserer Klage vorbeugen",
so Bastgen.

Was die Kanzlei Dr. Bastgen von Rheinland-Pfalz fordert

Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen fordert das Verwaltungsgericht Trier auf, das
Land Rheinland-Pfalz zu zwingen, seiner Fürsorgepflicht gegenüber Schülern gerecht zu
werden. Dazu gehört in erster Linie, dass Unterrichtsstunden in voller Länge abgehalten
werden. Die Pendelfahrten der Lehrer zwischen den beiden Standorten dürfen zu keinem
Unterrichtsausfall mehr führen.

Außerdem fordert die Kanzlei Bastgen Rechtsanwältinnen für den Schulstandort im
Ortsteil Wengerohr eine Ausrüstung der Sporthalle mit Sportgeräten nach gymnasialem
Standard.

Als drittes soll das Verwaltungsgericht Trier über die Sanierung der Schulräume
entscheiden. Mit dieser Forderung greift Rechtsanwältin Margit Bastgen ein weit
verbreitetes Phänomen auf: den bundesweiten Sanierungsbedarf an Schulen.

Sanierung der Schulen ist keine Aufgabe für Eltern

Rechtsanwältin Bastgen ist der schlechte Zustand von Schulgebäuden grundsätzlich ein
Dorn im Auge. Im konkreten Streitfall geht es vor dem Verwaltungsgericht Trier zwar um
das Klassenzimmer ihrer Tochter. Doch dieser Fall steht für viele gleichgelagerte. "Immer
mehr Klassenzimmer sind in einem beklagenswerten Zustand. Doch die Schulträger
reden sich mit leeren Kassen heraus“.

Diese Verweigerungshaltung wirkt fast so wie eine Erpressung. Denn die Eltern müssen
sich entscheiden, ob sie den Unterricht ihrer Kinder in unsanierten Räumen hinnehmen
oder selbst zum Farbtopf greifen. "In den vergangenen Jahren hat sich bundesweit die
Praxis entwickelt, dass Eltern für das Streichen der Schulräume zuständig sind", stellt
Bastgen fest. Doch damit will sie sich nicht zufrieden geben.
Bastgen hat sich gegen beide Alternativen entschieden. Statt klein beizugeben, setzt sie
sich für die Rechte ihrer Tochter auf eine funktionstüchtige Schule vor dem
Verwaltungsgericht Trier ein. Die Rechtsanwältin hofft auf ein Musterurteil als Blaupause.
"Wir brauchen für Schulgebäude endlich das, was bei privaten Mietverhältnissen längst
üblich ist: verbindliche Zeitintervalle für die Sanierung", fordert Bastgen.

Das Land stiehlt sich trotz seiner Pflichten aus der Verantwortung

Das Land will sich offenbar aus seiner Verantwortung stehlen. Die Schulbehörde schiebt
die Schuld von sich auf den Landkreis. Dieser sei als Schulträger für Schulgebäude,
dessen Standort und im Ergebnis für die unzulängliche Unterrichtsversorgung
verantwortlich. "Das Land Rheinland-Pfalz leugnet seine Pflichten als Dienst- und
Fachaufsicht. Dabei gehört es zu seinen originären Aufgaben, für funktionstüchtige
Schulen zu sorgen", erklärt Rechtsanwältin Bastgen. Genau das habe das Land aber nicht
getan. "Rheinland-Pfalz verletzt seit Jahren seine Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und
Schülerinnen in grober Weise", sagt Bastgen. (Zur Rechtslage siehe Zusatzinformationen:
"Funktionstüchtige Schulen sind Ländersache")

Hintergrund: Rheinland-pfälzische Schulpolitik verschärft die Notlage an Gymnasien

Rechtsanwältin Bastgen hat einen schlimmen Verdacht: "Die Landesregierung behandelt
die Gymnasien gezielt stiefmütterlich, um der Bevölkerung die neuen Realschulen Plus
und Gesamtschulen schmackhaft zu machen.

Die Lage an Gymnasien spitzt sich landesweit zu. Auch die Schulstrukturreform von 2008
hat den Ansturm auf Gymnasien nicht gestoppt. Folge ist ein Teufelskreis: Überfüllte
Jahrgänge und Klassen belasten Schüler und Lehrer. Stress und Krankenstand steigen.
Als Folge fällt noch mehr Unterricht aus. "So werden die Bildungschancen unserer Kinder
verspielt", kritisiert Bastgen.

Die Notlage ist schon heute spürbar. Denn die Raumnot an Gymnasien bewirkt "die
Einführung der Ganztagsschule über die Hintertreppe", so Bastgen. Die überfüllten
Schulen verlagern den Unterricht immer mehr auf die Nachmittage. Doch die Versorgung
der Schüler und Schülerinnen bleibt auf der Strecke. Die Kinder bekommen weder ein
Mittagessen, noch sind die Fahrtzeiten der Busse auf den Nachmittagsunterricht
abgestimmt. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, sollte man meinen. Nicht so in
Rheinland-Pfalz. "Bei der Landesregierung hat die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
gegenüber Schülern und Schülerinnen an Gymnasien offenbar Konzept", kritisiert
Bastgen.

Die Auslagerung von Klassen an neue Standorte hält Bastgen für keine Lösung. Im
Gegenteil: "Die Dislozierung verschärft die Notlage", so Bastgen. Genau das zeige das
Beispiel des Peter-Wust- Gymnasiums. Trotzdem macht die Dislozierung offenbar Schule.
Laut Medienberichten plant Trier für ein überfülltes Gymnasium zum Beginn des nächsten
Schuljahres die Auslagerung an einen zweiten Standort. "Die Gymnasien platzen aus den
Nähten. Trotzdem ist die Landesregierung offenbar nicht gewillt, die Situation mit
geeigneten Maßnahmen zu entschärfen", kritisiert Bastgen.

Situation an Schulen gibt bundesweit Anlass für Klagen

Anlass für Verdruss über die Schulpolitik gibt es auch in anderen Bundesländern. "In
Wahlkämpfen übertrumpfen sich Politiker aller Parteien dabei, den Stellenwert von
Bildung zu betonen. Wenn sie nur einen Teil ihrer Wahlkampfversprechen einlösen
würden, hätten wir gut organisierte Schulen, genügend Lehrer und Schulgebäude mit
goldenen Wasserhähnen statt Putz, der von den Wänden fällt." Klagen von Eltern würden
sich dann erübrigen. Die Realität sieht leider anders aus. "Schon der Zustand der
Schultoiletten würde eine bundesweite Flut von Klagen rechtfertigen", so Bastgen.

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Datum: 16.06.2010 - 11:08 Uhr
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