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Zehn Jahre elektronische Fußfessel

ID: 205283

Zehn Jahre elektronische Fußfessel

(pressrelations) -
31.05.2010 - Pressemitteilung

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Elektronische Fußfessel ist erfolgreiches Hilfsangebot zur Resozialisierung. Hessische Erfahrungen können Vorbild für andere Bundesländer sein."

"Das Bundesland Hessen beschritt im Mai 2000 mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel neues Terrain bei den Maßnahmen zur Resozialisierung straffällig gewordener Menschen", erklärte heute der hessische Justizminister, Jörg-Uwe Hahn. Er erinnerte daran, dass anfänglich Widerstände von unterschiedlichster Seite erfolgt seien. "Für die einen mündete damals der Einsatz der elektronischen Fußfessel in den Überwachungsstaat; für den anderen erfolgte eine Verniedlichung der Strafe, da ein lockeres Absitzen der Strafe zuhause vor dem Fernseher erfolgen würde. Beide Auffassungen sind ganz offensichtlich unzutreffend. Wir kön-nen heute von einem großen Erfolg des Einsatzes der elektronischen Fußfessel sprechen. Denn bis zum 31. März diesen Jahres befanden sich insgesamt 709 Probanden im Projekt. In nicht einmal 10% der Fälle erfolgte ein Widerruf der Bewährung bzw. das Wiederinvollzugsetzen eines Haftbefehls. "

Hessen habe das Thema bewusst auf die Tagesordnung der 81. Justizministerkonferenz am 23. und 24. Juni 2010 in Hamburg gesetzt. "Die elektronische Fußfessel ist seit einiger Zeit wieder vermehrt in der Diskussion. Dies liegt zum einen an dem geplanten Modellprojekt in Baden-Württemberg im Bereich des Strafvollzuges", betonte Minister Hahn "zum anderen an Vorschlägen zur Anwendung dieser Maßnahmen bei der Freilassung von Straftätern aus der Haft, die als gefährlich angesehen werden."

Hahn erklärte die rechtliche Ausgangsituation des hessischen Modells. Die elektronische Fuß-fessel werde als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder einer Ausset-zung eines Strafrestes zur Bewährung erteilt. Ferner sei sie möglich innerhalb der Führungsauf-sicht nach der Entlassung für rückfallgefährdete Straftäter. Zudem könne die elektronische Fußfessel als Maßnahme bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls genutzt werden. So seien in den vergangenen 10 Jahren 499 Probanden im Rahmen einer Bewährungsweisung und 210 im Rahmen einer Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft erfolgt. Aktuell seien 62 Personen im Fußfesselprojekt, davon 40 im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder einer Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung und 22 als Maßnahme bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls.





Der Minister beschrieb den geeigneten Personenkreis der Straftäter für die Maßnahme. "Die Fußfessel ist insbesondere für solche Straftäter geeignet, die bislang nicht genügend Eigenverantwortung und Selbstdisziplin aufbringen konnten, um sich an Vorgaben eines Gerichts zu halten. Deshalb ist Kern des Programms der elektronischen Fußfessel der detaillierte und indi-viduelle Tagesplan für den einzelnen Probanden, der die An- und Abwesenheitszeiten festlegt, die durch die elektronische Fußfessel überprüft werden. Der Teilnahme an dem Projekt muss der Proband zustimmen."

Erforderlich für den Einsatz sei, führte der Bewährungshelfer beim Landgericht Darmstadt, Hans-Dieter Amthor, aus, ein fester Wohnsitz um den sozialpädagogischen Anspruch des Pro-jektes erfüllen zu können. Ferner sollte möglichst ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen. "Da das Projekt den Probanden zu einem geregelten Tagesablauf erziehen will, ist eine sinnvolle Tätigkeit von hoher Bedeutung. Sollte aber kein Arbeitsverhältnis bestehen, so wird durch die Projektbeauftragten eine Beschäftigung gesucht bzw. wird eine gemeinnützige Arbeit angeboten."

Minister Hahn unterstrich auch den kostengünstigen Einsatz der elektronischen Fußfessel. "Die Kostenentwicklung ist außerordentlich erfreulich. Die Kosten pro EFF-Tag beliefen sich in 2009 auf 33,32 Euro und sind damit weiterhin rückläufig im Vergleich zum Vorjahr mit 36,34 Euro pro EFF-Tag. Die Kosten liegen damit weit unter den Kosten für einen Hafttag, der derzeit bei 96 Euro liegt."

Abschließend fasste der Minister zusammen: "Der Eingriff in die Freiheit ist für den Einzelnen mit der EFF geringer als bei einer Inhaftierung. Da die Probanden in jedem Fall vor der Alterna-tive der Haft stehen, haben wir hier eine Möglichkeit geschaffen, das Einsperren zugunsten einer sozialpädagogischen Maßnahme mit elektronischer Überwachung zu vermeiden. Die hessischen Erfahrungen sind beispielhaft und können auch für andere Bundesländer genutzt werden."
Technische Funktionsweise:
Die eigentliche Fußfessel ist ein Sender, etwa in der Größe einer Armbanduhr. Sie wird am Fuß-gelenk getragen. Sie gibt Signale an eine Datenbox, die in der Probandenwohnung an die Tele-fonleitung angeschlossen ist und Signale an den Computer der HZD sendet.
Ein Computer verarbeitet dann die Daten nach den Kriterien 'muss anwesend sein'/ 'muss abwesend sein'. Wann der Proband an- oder abwesend zu sein hat, ergibt sich aus einem vom Gericht erstellten Wochenplan. Die Kontrolle erfolgt rund um die Uhr.
Der Computer benachrichtigt per SMS einen Projektmitarbeiter, wenn die Prüfung einen Ver-stoß ergibt. Der Projektmitarbeiter kontaktiert dann den Probanden.

Es erfolgt keine elektronische Überwachung außerhalb der Wohnung (kein GPS-System!), es kann nicht festgestellt werden, wo sich der Proband befindet, sobald er die Wohnung verlassen hat.

Die Anwendung der elektronischen Fußfessel ist seit 2007 hessenweit in allen Landgerichtsbezirken möglich.


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Datum: 31.05.2010 - 13:17 Uhr
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