PresseKat - Mit Fairness den Rosenkrieg vermeiden

Mit Fairness den Rosenkrieg vermeiden

ID: 192207

Schlimm genug, wenn sich Ehepaare in die Statistiken steigender Scheidungszahlen in Deutschland einreihen – noch belastender ist eine Entwicklung zum Rosenkrieg. „Eine einvernehmliche Scheidung ist fĂŒr alle Beteiligten die beste Lösung“, so Annette SchĂŒtz, FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht. „In dem Fall sind sich beide Ehegatten einig darĂŒber, dass ihre Ehe gescheitert ist.“ Doch ganz ohne Anwalt geht es nicht; fĂŒr ein Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang.

(firmenpresse) - (Walsrode) Dass eine Ehe am Ende sei, so SchĂŒtz, werde unwiderlegbar vermutet, sobald die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt und beide die Scheidung beantragt hĂ€tten - oder der Antragsgegner der Scheidung zustimme. „Herrscht zwischen den getrennt lebenden Eheleuten großes Misstrauen, ist es gut und vernĂŒnftig, wenn jeder seinen eigenen Anwalt an der Seite hat. Doch ich gebe meinen Mandanten stets zu bedenken, dass diese Uneinigkeit schlicht und einfach Geld kostet.“

Die FachanwĂ€ltin berichtet aus ihrem Berufsalltag in ihrer Kanzlei im niedersĂ€chsischen Walsrode, dass Eheleute einige Monate nach der Trennung oft in der Lage seien, zuverlĂ€ssige Absprachen miteinander zu treffen. Beauftragen beide Eheleute gemeinsam einen Anwalt mit der Scheidung, erlĂ€utert die Familienrechtlerin, seien beide gleichermaßen Mandanten dieses Anwalts. Sollten im Verlauf des Scheidungsverfahrens doch Streitpunkte auftauchen und beide Partner jeweils einen eigenen Anwalt aufsuchen, kĂ€men die Kosten fĂŒr den ehemals gemeinsamen Anwalts noch hinzu.

FĂŒr die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts empfiehlt Annette SchĂŒtz daher, dass einer der beiden Partner den Anwalt als „seinen“ Anwalt beauftragt. Mit diesem sei zu vereinbaren, dass er alle Schreiben an seinen Mandanten in doppelter Ausfertigung versendet, der Mandant wiederum seinen Partner informiert. So kann der Anwalt im Streitfalle die Interessen seines Auftraggebers weiter vertreten. Dieses Vorgehen erfordert auf beiden Seiten Vertrauen. Der Partner des Mandanten verlĂ€sst sich darauf, die fĂŒr ihn relevanten SchriftstĂŒcke zu erhalten, der Mandant darauf, dass sich der Ehegatte an den Anwaltskosten hĂ€lftig beteiligt. Denn, so betont SchĂŒtz: „Der Ehepartner, der den Anwalt beauftragt, wird auch Schuldner des Honorars.“

Im Termin beim Amtsgericht kann der Anwalt die Scheidung nur im Auftrag seines Mandanten beantragen – der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann jedoch der Scheidung zustimmen, die dann ausgesprochen und einen Monat nach VerkĂŒndigung rechtskrĂ€ftig wird. Dies sei eine weitere Besonderheit der Scheidung mit nur einem Anwalt, erklĂ€rt die FachanwĂ€ltin. Da ein Ehegatte nicht anwaltlich vertreten sei, sei es nicht möglich, beiderseits auf Rechtsmittel zu verzichten und so die Scheidung unverzĂŒglich rechtskrĂ€ftig werden zu lassen. „Doch letztendlich haben beide Ehegatten das gleiche Ziel vor Augen. Harmonie spart Zeit und Geld und dann“, macht Annette SchĂŒtz Mut, „steht einem neuen Lebensabschnitt nichts mehr im Wege“.




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Annette SchĂŒtz ist FachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrecht



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Annette SchĂŒtz
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Datum: 22.04.2010 - 16:46 Uhr
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