PresseKat - Hausarzt übersieht Blinddarmentzündung – 15.000,00 Euro Schmerzensgeld

Hausarzt übersieht Blinddarmentzündung – 15.000,00 Euro Schmerzensgeld

ID: 190981

Dieser Artikel beschreibt einen häufigen Behandlungsfehler und welche Folgen diese für den Patienten haben können, bis hin zum Tod. Für solche Arzthaftungsfälle kann der Patient regelmäßig hohe Schmerzensgeldsummen verlangen.

(firmenpresse) - Anfang des Jahres 2009 geschah es: Wegen heftiger Bauchschmerzen suchte eine Patientin ihren Hausarzt auf, der bei der Patientin einen erhöhten Entzündungswert (CRP-Wert) feststellte. Ohne weitere Abklärungen stellte er eine Kolitis (Darmentzündung) fest und verordnete Antibiotika. Als sich nach drei Tagen die Schmerzen verschlimmerten, suchte sie den Hausarzt nochmals auf. Bereits Berührungen der Bauchhaut lösten starke Schmerzen aus. Daher veranlasste er einen Ultraschall, auf dem eine pathologische Korkade erkennbar war und deutliches Indiz für eine Appendizitis (Blinddarmentzündung) ist. Der empfindliche Berührungsschmerz ist ein weiteres Zeichen für eine solche Blinddarmentzündung. Der Hausarzt diagnostizierte jedoch ein chronisches Schmerzsyndrom und teilte der Patientin mit, dass sie wohl dauerhaft unter solchen Schmerzen leiden würde und sie damit leben müsse. Ferner verschrieb ihr der Arzt weiterhin Antibiotika. Eine Abklärung seiner Verdachtsdiagnose versäumte er.
Daher begab sie sich nach Hause und litt 11 Tage unter stärksten Unterleibsschmerzen. Erst jetzt wechselte sie den Arzt, welcher in einer Ultraschalluntersuchung die gleiche Korkade feststellte. Dieser Arzt überwies die Patientin allerdings sofort in das nächste Krankenhaus mit Verdacht auf eine Blinddarmentzündung.
Damit rettete er der Patientin das Leben. Sie wurde sofort notoperiert. Leider war der Blinddarm bereits durchbrochen. Die Entzündung hatte sich auf weite Teile des Darms ausgebreitet und war auch dort durchbrochen. In einer langen Notoperation wurde nicht nur der Blinddarm entfernt, sondern auch ausgedehnte Teile des Dick- und Dünndarms. Es blieb eine über den gesamten Bauch verlaufende hässliche Narbe.
Hätte der Hausarzt richtig reagiert, hätte die Patientin einen problemlosen ambulanten Routineeingriff über sich ergehen lassen müssen, ohne langandauernde Schmerzen und ohne dass Teile ihres Darmes hätten entfernt werden müssen.

Der verantwortliche Hausarzt wies alle Vorwürfe zurück und teilte die Adresse seiner Haftpflichtversicherung mit. Daraufhin schaltete die Patientin einen Rechtsanwalt ein. Da der Arztfehler so eindeutig war, wurden außergerichtliche Schlichtungsverfahren außer Acht gelassen und sofort die Klage auf Zahlung von 20.000,00 Euro Schmerzensgeld erhoben.




Das Gericht ließ ein Sachverständigengutachten erstellen, das die Fehler des Arztes klar und deutlich darlegte, so dass das Gericht von der Begründetheit der Klage ausging, es jedoch nur einen Betrag von 15.000,00 Euro für angemessen hielt. In der mündlichen Verhandlung einigte sich man daher auf diesen Schmerzensgeldbetrag. Durch die schnelle Durchführung des Verfahrens erhielt die Mandantin bereits nach einem guten Jahr die Entschädigung.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Haben Sie einen Arztfehler zu beklagen, scheuen Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es dient nicht nur Ihnen selbst, sondern der Allgemeinheit. Die Dienstleistungen der Ärzteschaft haben sich (auch durch politische und wirtschaftliche Gründe) verschlechtert. Diese schleichende Verschlechterung des deutschen Gesundheitswesens ist nur möglich, weil sich die Betroffenen so wenig wehren.

Abschließend möchte ich auf meine Kanzlei verweisen, die in Arzthaftungsfällen und in Verkehrsunfällen ausschließlich die Seite der Opfer und Patienten vertritt. Allgemeine Informationen zum Arzthaftungsrecht können Sie auf meiner Internetseite http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de erfahren. Ich halte zu diesem Thema regelmäßig Vorträge und schreibe Artikel.

Kontakt: http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de
Rechtsanwalt Christian Lattorf
Justinianstraße 3
50679 Köln
Tel. 0221-888 999 75
Fax. 0221-888 999 76

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Datum: 20.04.2010 - 10:55 Uhr
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Freigabedatum: 21.04.2010

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