PresseKat - DGAP-News: Commerzbank lädt ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2010

DGAP-News: Commerzbank lädt ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2010

ID: 185298

(firmenpresse) - Commerzbank AG / Hauptversammlung

31.03.2010 11:04

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Commerzbank lädt ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2010

- Votum zum neuen Vergütungssystem für den Vorstand. Werden die Stillen
Einlagen des SoFFin nicht in vollem Umfang bedient, bleibt 500.000
Euro-Grenze für 2010 bestehen

- Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen und Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals von bis zu nominal 1,535 Mrd Euro (bis zu rund 590
Mio Aktien)

- Aufhebung der bestehenden und Beschlussfassung über eine neue
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen sowie
Genussrechten (bis zu nominal 4 Mrd Euro) mit Bezugsrecht

Die Commerzbank lädtihre Aktionäre für Mittwoch, den 19. Mai 2010, zur
ordentlichen Hauptversammlung in die Jahrhunderthalle in Frankfurt am
Main-Höchst ein. Auf der Tagesordnung stehen die Vorlage des Konzern- und
Einzelabschlusses 2009 (TOP 1), die Entlastung der Gremien (TOP 2, 3) und
die Wahl des Abschlussprüfers (TOP 5, 6). Ferner soll über die
Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels
entschieden werden (TOP 7).

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Neues Vergütungssystem für den Vorstand (TOP 4)

Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG hat im Dezember 2009 ein neues
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Die
Einführung eines neuen Vergütungssystems ab 2010 war notwendig geworden,
weil der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) dies zur Auflage
gemacht hatte und neue aufsichtsrechtliche Anforderungen an die




Vergütungssysteme von Kreditinstituten umgesetzt werden mussten.
Entsprechend diesen Vorgaben wurde ein nachhaltiges und transparentes
Vorstandsvergütungssystem erarbeitet. Dabei wurden auch die Anforderungen
des Financial Stability Board (FSB) und der Aufsichtsbehörden
berücksichtigt. Das Systemsoll nach dem Votum der Hauptversammlung 2010
gemäß § 120 Absatz 4 Aktiengesetz (TOP 4) rückwirkend zum 1. Januar 2010
eingeführt werden. Trotz Auslaufen der ursprünglich vereinbarten
zweijährigen Deckelung der Vergütung für 2008 und 2009 gilt auch für 2010
weiterhin unverändert: Werden die Stillen Einlagen des SoFFin nicht in
vollem Umfang bedient, ist die monetäre Gesamtvergütung der Mitglieder des
Vorstand auf je 500.000 Euro p. a. begrenzt.

Kernbestandteile des neuen Vergütungssystems sind ein festes
Jahresgrundgehalt von 750.000 Euro für Mitglieder des Vorstands - das
frühere Modell sieht ein Grundgehalt von 480.000 Euro beziehungsweise von
760.000 Euro für den Vorstandsvorsitzenden vor - sowie ein deutlich
abgesenkter Short Term Incentive (bei 100%iger Zielerreichung 250.000 Euro)
und ein Long Term Incentive (bei 100%iger Zielerreichung 750.000 Euro, nach
4 Jahrenfällig) als variable Gehaltskomponenten. Den aufsichtsrechtlichen
Vorgaben folgend, wird so im Vergleich zur bisherigen Vorstandsvergütung
der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) deutlich reduziert.
Das feste Grundgehalt und insbesondere die langfristigen Vergütungselemente
(LTI)werden im Gegenzug angehoben. Die langfristige Komponente kommt erst
nach vier Jahren zur Auszahlung, negative Entwicklungen im Laufe dieser
Periode reduzierenden Anspruch (Malus).

Bei einer Zielerreichung von 100% lag die Gewichtung der
Vergütungskomponenten nach dem alten Modell bei: 32% Festvergütung, 60%
kurzfristige variable Vergütung und 8% langfristige variable Vergütung.
Nach dem neuen Modell ergibt sich hier ein Verhältnis von: 43%
Festvergütung, 14% kurzfristige variable Vergütung und 43% langfristige
variable Vergütung. Der Vorstandsvorsitzende soll nach dem neuen
Vergütungssystem das 1,75-fache (bisher etwa das 1,5-fache) der jeweils
angegebenen Vergütungskomponenten erhalten. Der Vorstandsvorsitzende hat
auf Grund der Situation der Bank und der vor ihr liegenden Aufgaben den
Aufsichtsrat gebeten, diese Regelung bis zum Ende der Bestellungsperiode am
31. Oktober 2011 bzgl. aller Vergütungskomponenten auszusetzen.

Genehmigtes Kapital (TOP 8)

Die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals soll an das
aktuelle Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von nominal 3,071 Milliarden
Euro (rund 1,181 Milliarden Aktien) angepasst werden. So wird dem Vorstand
die Möglichkeit gegeben, die Eigenkapitalausstattung der Bank flexibel den
geschäftlichen und rechtlichen Erfordernissen anzupassen. Dabei sollen die
bestehenden genehmigten Kapitalien aufgehoben werden und durch ein neues
einheitliches genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu nominal 1,535
Milliarden Euro (bis zu rund 590 Millionen Aktien) mit einer Laufzeit bis
zum 18. Mai 2015 ersetzt werden. Die dafür notwendige Ermächtigung wird der
Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt (TOP 8).

Die Aktien aus dem neuen genehmigten Kapital sollen den Aktionären im Fall
einer Kapitalerhöhung grundsätzlich zum Bezug angeboten werden. Ein
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist unter anderem bei
Belegschaftsaktien und bei Barkapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt
höchstens 10% des Grundkapitals (rund 118 Millionen Aktien bzw. rund
nominal 307 Millionen Euro) möglich, wenn die Aktien nicht wesentlich unter
dem aktuellen Börsenkurs ausgegeben werden. Zudem besteht die Möglichkeit
zum Ausschluss des Bezugsrechts bei einer Erhöhung des Grundkapitals gegen
Sacheinlagen in Höhe von insgesamt höchstens 20% des Grundkapitals (rund
236 Millionen Aktien). Darüber hinaus ist der Ausschluss des Bezugsrechts
bei Bar- und Sachkapitalerhöhungen zusammengenommen mit dem bedingten
Kapital (TOP 9) auf 20% des Grundkapitals beschränkt. Sofern die Stillen
Einlagen des SoFFin als Sacheinlage eingebracht und im Rahmen einer sich
unmittelbar anschließenden Platzierung an Drittinvestoren platziert werden,
kann das Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital (TOP 9)

In TOP 9 wird eine bis zum 18. Mai 2015 laufende Ermächtigung des Vorstands
zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und/oder
Genussrechten in Höhe von bis zu nominal 4 Milliarden Euro mit Bezugsrecht
vorgeschlagen. Dabei können Wandlungs- oder Optionsrechte von bis zu 270
Millionen Commerzbank-Aktien (bis zu nominal 702 Millionen Euro) eingeräumt
werden. Entsprechend einer gesetzlichen Klarstellung muss der Wandlungs-
oder Optionspreis jeweils mindestens 80% des dann aktuellen Kursniveaus der
Commerzbank-Aktie betragen. Dadurch erhält der Vorstand wieder die - schon
früher übliche - Handlungsfreiheit bei der Festlegung der Konditionen. Die
neue Ermächtigung ersetzt die von der Hauptversammlung im Jahr 2008
erteilten weniger flexiblen Ermächtigungen.

Werden Finanzinstrumente so ausgestaltet, dass ihr Ausgabepreis den
Marktwert nicht wesentlich unterschreitet, ist ebenfalls ein
Bezugsrechtsausschluss möglich. Dieser ist auf Finanzinstrumente
beschränkt, die Wandlungs- bzw.Optionsrechte auf nicht mehr als 10% des
Grundkapitals (rund 118 Millionen Aktien bzw. rund nominal 307 Millionen
Euro) gewähren. Bei der Ausgabe von Genussrechten ohne Wandlungs- oder
Optionsrechte oder -pflichten ist ebenfalls ein Bezugsrechtsausschluss
möglich, wenn sie obligationsähnlich ausgestaltet sind.

Umtauschrecht, bedingtes Kapital (SoFFin) (TOP 10)

Damit der SoFFin im Falle von Kapitalerhöhungen der Commerzbank auf Grund
des erhöhten Ermächtigungsrahmens seine Beteiligung in Höhe von 25% plus
einer Aktie halten kann, wird der Hauptversammlung ein weiteres bedingtes
Kapital zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Gemäß TOP 10 soll dem SoFFin in
diesem Zusammenhang auf der Grundlage des
Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) ein
Umtauschrecht auch für die im November 2008 vereinbarte Stille Einlage
(,Stille Einlage I') eingeräumt werden. Im Rahmen einer teilweisen oder
vollständigen Wandlung der Stillen Einlage kann sich das Grundkapital der
Commerzbank so um bis zu rund 137 Millionen neue Aktien erhöhen. Ein
entsprechendes Wandlungsrecht fürdie im Juni 2009 vereinbarte Stille
Einlage (,Stille Einlage II') hatte bereits die Hauptversammlung 2009
beschlossen.

Satzungsänderungen (TOP 11)

Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie
(ARUG) führt zu Änderungen von Einberufungsfristen und Voraussetzungenfür
die Teilnahme an Hauptversammlungen sowie der Ausübung des Stimmrechts.
Durch die in TOP 11 vorgeschlagenen Satzungsänderungen wird die Satzung der
Commerzbank entsprechend angepasst.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2010
angemeldet haben. Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank können
am 19. Mai 2010 ab 10.00 Uhr live im Internet verfolgt werden. Ein
entsprechender Zugang wird unter www.commerzbank.de/hv zur Verfügung
gestellt werden.

Den vollständigen Textder Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung
inklusive der Tagesordnung und den Erläuterungen der Verwaltung zu den
einzelnen Punkten sowie zusätzliche Angaben zum neuen Vergütungssystem für
den Vorstand finden Sie ebenfalls unter: www.commerzbank.de/hv

Pressekontakt:

Armin Guhl: +49 69 1 36 42764
Simone Fuchs: +49 69 1 36 44910
Beate Schlosser: +49 69 1 36 22137



Kontakt:
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Tel.: +49 69 136 - 22830
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