PresseKat - Neu ab 1.12.! Förderung für Energieberatung ausgeweitet

Neu ab 1.12.! Förderung für Energieberatung ausgeweitet

ID: 1548791

(ots) - Mehr geförderte Energieberater für mehr
Energieeffizienz - Verbraucher erhalten größeren Spielraum bei der
Wahl eines Energieberaters

Die rund 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland bieten ein
enormes Potenzial für Energieberatung und energetische Sanierung.
Hinzu kommen zahlreiche Nichtwohngebäude und Anlagen von
mittelständischen Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) weitet deshalb ab dem 1. Dezember 2017 die
Förderungen für die Energieberatung für Wohngebäude und
mittelständische Unternehmen auf alle qualifizierten Fachleute aus.
Verbraucher profitieren von einem größeren Beratungsangebot, Betriebe
z.B. des Handwerks oder der Baubranche von einem neuen Geschäftsfeld.

Mit einer Öffnung der Förderung für Energieberater ermöglicht das
BMWi mehr qualifizerten Fachleuten, den Weg in die staatlich
bezuschusste Energieberatung einzuschlagen. Ab dem 1. Dezember 2017
können die Förderungen für "Energieberatung für Wohngebäude" und
"Energieberatung im Mittelstand" von allen Handwerksbetrieben oder
Energieversorgern wie Stadtwerken mit entsprechender Qualifikation
beantragt werden. Eine Energieberatung und die energetische Sanierung
dürfen fortan zudem vom selben Handwerks- oder Baubetrieb geleistet
werden, sollten Kunden dies wünschen. Zuvor war das nicht möglich,
lediglich ihrer beruflichen Tätigkeit nach unabhängige Energieberater
ohne wirtschaftliches Eigeninteresse wie Architekten, Ingenieure oder
Handwerker ohne eigenen Betrieb konnten einen Antrag auf staatlichen
Zuschuss stellen.

Enorme Potenziale für Energieeffizienz

Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik - Wärme und
Effizienz im BMWi betont: "Wir stellen die Energieberatung auf eine
breitere Basis und bringen sie näher zum Verbraucher. Dafür ist eine




sehr viel größere Zahl an qualifizierten Energieberatern notwendig,
die über direkte Kundenkontakte verfügen und beim Verbraucher das
Interesse an einer Energieberatung wecken können. Eine qualifizierte
Beratung bildet nach unserer Erfahrung eine wichtige Grundlage für
energieeffiziente Gebäudesanierungen und die Wärmeversorgung mit
erneuerbaren Energien und trägt dazu bei, dass die Energie- und
Klimaziele erreicht werden können."

Angesichts der rund 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland, circa
14 Millionen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, liegen die
großen Potenziale für Energieberatung noch weitgehend brach. Die
geförderten Energieberatungen stagnieren auf einem niedrigen Niveau.
Dabei können Verbraucher von Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz durch niedrigere Energiekosten spürbar profitieren.
Auch bei der "Energieberatung im Mittelstand" stagniert die Zahl der
Energieberatungen auf niedrigem Niveau. Unternehmen können im Schnitt
30 Prozent ihres Energieverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen
einsparen.

Ein qualifizierter Energieberater prüft systematisch die
Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen und informiert
Immobilienbesitzer und Unternehmen, welche Einsparpotenziale es wo
gibt und mit welchen Maßnahmen sie langfristig ihre Energiekosten
senken können. Weiterhin erklärt der Energieberater die
Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen.

Die Anforderungen an die Qualität einer objektiven und neutralen
Energieberatung bleiben mit der Ausweitung des Angebots an
förderfähigen Energieberatern erhalten: Der Berater muss wie bisher
eine Grundqualifikation (z.B. Ingenieur oder Handwerksmeister) und
eine Weiterbildung zum Energieberater nachweisen. Die
Beratungsberichte müssen umfassend sein, bei Wohngebäuden z.B. in
Form eines individuellen Sanierungsfahrplans, und werden
stichprobenweise geprüft.

Energieberatung für jeden Bedarf

Immobilienbesitzer können wählen, ob sie eine Beratung zu
einzelnen, aufeinander abgestimmten Energieeffizienzmaßnahmen über
einen längeren Zeitraum wünschen oder eine Beratung für eine
komplette energetische Sanierung in einem Zug.

Für eine "Energieberatung für Wohngebäude", wie die bisherige
Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Dezember 2017 heißen wird, übernimmt das
BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein-
und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei der
"Energieberatung im Mittelstand" gibt das BMWi bis zu 80 Prozent
Zuschuss zu den Beratungskosten, die exakte Höhe hängt von den
Energiekosten des Unternehmens ab.

Die ebenfalls vom BMWi geförderte Energieberatung durch die
Verbraucherzentralen ist von der Neuregelung nicht betroffen.

Interessierte finden die vom BAFA zugelassenen,
antragsberechtigten Energieberater z.B. in der
Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter
https://www.energie-effizienz-experten.de.



Pressekontakt:
Medienbüro "Deutschland macht´s effizient"
Im Auftrag des BMWi
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Internet: www.machts-effizient.de
Tel: +49 30 61 002 - 257
E-Mail: medienbuero(at)machts-effizient.de

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Datum: 08.11.2017 - 08:30 Uhr
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