(ots) - In der heutigen Gerichtsverhandlung hat das 
Landgericht München I noch kein Urteil im Verfahren zwischen der HANS
IM GLÜCK Franchise GmbH und der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH 
bekannt gegeben. Das Landgericht hat darüber zu entscheiden, ob die 
im Oktober 2015 von der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ausgesprochene 
außerordentliche Kündigung des Franchisevertragsverhältnisses mit der
Paniceus wirksam ist. Paniceus und ihr Geschäftsführer Patrick Junge 
haben wiederholt gegen die Richtlinien des Franchisesystems 
verstoßen. Außerdem wird ein Urteil über den geltend gemachten 
Schadensersatzanspruch der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH in Höhe von 
9,3 Millionen Euro erwartet.
   Das erfolgreiche Burger-Konzept hat in der juristischen 
Auseinandersetzung mit Patrick Junge bzw. der Paniceus GmbH bisher 
alle Verfahren vor Gericht gewonnen. Zuletzt bestätigte das 
Landgericht München I Anfang September den Plagiatsvorwurf gegen 
Peter Pane im Hauptsacheverfahren.
   Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ist ein national führendes 
Unternehmen der Systemgastronomie mit Hauptsitz in München. Seit 2010
aktiv, ist das Franchisesystem mit aktuell 48 Burgergrills weiterhin 
auf Wachstumskurs. Neben einem vielfältigen kreativen Angebot an 
Burger- und Cocktailvariationen bieten die Burgergrills mit einer 
einzigartigen Wohlfühl-Atmosphäre einen Moment des Glücks. HANS IM 
GLÜCK steht für frische Zutaten, beste Qualität und ein ganz 
besonderes gastronomisches Erlebnis.
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