PresseKat - Harmlose Silberfischchen / Sie sind bei einer gekauften Wohnung kein Sachmangel (FOTO)

Harmlose Silberfischchen / Sie sind bei einer gekauften Wohnung kein Sachmangel (FOTO)

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(ots) -
Niemand würde sich freuen, wenn er gerade erst eine gebrauchte
Immobilie erworben hat und beim Bezug des Objekts überraschend auf
Insekten stößt. Doch in einem gewissen Umfang müssen solche Tiere als
unerwünschte Mitbewohner in Kauf genommen werden. So urteilen nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest die
Zivilgerichte, wenn es zum Streit kommt. (Oberlandesgericht Hamm,
Aktenzeichen 22 U 64/16)

Der Fall:

Eine Frau erwarb zum Preis von 117.000 Euro eine Eigentumswohnung.
Wenige Wochen nach der Ãœbergabe stellte sie nach eigenen Angaben
erstmals fest, dass das Objekt von Silberfischchen befallen sei.
Diese hätten sich dann im Laufe der Zeit immer mehr ausgebreitet und
seien trotz intensiver Bekämpfung nicht vollständig zu vertreiben
gewesen. Der frühere Eigentümer habe den Befall mit Insekten
verschwiegen. Wegen dieses Sachmangels forderte die Käuferin eine
Rückabwicklung des Vertrages.

Das Urteil:

Das Vorhandensein von Insekten - oder wie hier konkret: von
Silberfischchen - begründet nicht automatisch einen Sachmangel. Erst
dann, wenn die ganze Beschaffenheit des Objekts davon betroffen sei
bzw. sich darin nicht mehr wohnen lasse, könne man davon sprechen. In
einer gebrauchten Wohnung müsse der Käufer durchaus damit rechnen,
dass solche Tiere auftreten. Bei einem 19 Jahre alten Objekt sei ein
nicht allzu auffälliger Befall im Bereich des Möglichen.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

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Datum: 06.11.2017 - 08:30 Uhr
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