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   Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur auf Qualität, 
individuelle Fahreigenschaften und den Preis achten (siehe 
ADAC-Winterreifentest 2017), sondern auch auf das sogenannte 
"Alpine"-Symbol. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke
in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 
hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu 
produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis 
30.9.2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit 
M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, d. h. Verbraucher 
müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.
   Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: 
Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen 
Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das 
"Alpine"-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee 
Mindestqualitäten nachweisen.
   Was bleibt, ist die Regelung zur bestehenden situativen 
Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und 
Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Anders 
ausgedrückt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen 
verboten. Sonst drohen Bußgeld (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung 
des Straßenverkehrs), ein Punkt in Flensburg und empfindliche 
Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht, wenn ein Unfall passiert. Neu
ist aber, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und 
einem Punkt rechnen muss, wenn er bei den genannten winterlichen 
Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder 
zulässt. Das betrifft insbesondere Autovermieter.
   Übrigens: Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Denn zum einen gibt es kaum Reifen auf dem Markt, die die 
entsprechende Kennzeichnung haben. Zum anderen lassen Motorradfahrer 
ihr Bike im Winter sowieso weitgehend stehen.
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