PresseKat - Deutsche Umwelthilfe erwirkt Urteil zum Verbraucherschutz: Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

Deutsche Umwelthilfe erwirkt Urteil zum Verbraucherschutz: Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

ID: 1538717

(ots) - Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Ikea zur
Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und
bestätigt damit die Rechte von Verbrauchern - Rücknahmepflicht des
Handels für ausgediente Elektrogeräte und korrekte Information des
Verbrauchers gilt auch für Europas größten Einrichtungskonzern - DUH
sieht Konsequenzen für weitere Unternehmen mit schlechter
Rücknahmepraxis wie Galeria Kaufhof und Saturn - Vollzug durch
Behörden und gesetzliche Nachbesserung notwendig - DUH kündigt
weitere Testbesuche an

Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über die
gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten informieren. Dies ist die klare
Aussage des am 28. September 2017 verkündeten Urteils des
Landgerichts Frankfurt am Main im Rechtsstreit der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG (AZ 3-10 O
16/17). Die deutsche Tochter des multinationalen Einrichtungskonzerns
weigerte sich bei Testbesuchen der DUH, alte Elektrokleingeräte
zurückzunehmen und informierte Kunden nicht über deren
Rückgaberechte. Nachdem sich die Möbelhauskette geweigert hatte, die
rechtswidrige Praxis unverzüglich zu beenden und ein
gesetzeskonformes Verhalten zuzusichern, klagte der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband vor dem Landgericht Frankfurt - mit Erfolg.

Die DUH nimmt das schriftlich vorliegende Urteil des Landgerichts
Frankfurt am Main zum Anlass, alle Handelsunternehmen, die
Elektrogeräte verkaufen, dazu aufzufordern, die eigene
Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte zu überprüfen und
verbraucherfreundlich auszugestalten. Der Umwelt- und
Verbraucherverband kündigt weitere Testbesuche im Handel und ein
rechtliches Vorgehen gegen festgestellte Gesetzesverstöße an. Nur
durch Verbraucheraufklärung und ein flächendeckendes Netz von
Rücknahmestellen kann die derzeit niedrige Sammelquote ausgedienter




Elektrogeräte von etwa 40 Prozent angehoben und deren illegale
Entsorgung eingedämmt werden.

"Selbst wenn der Staat bei Gesetzesverstößen großer
internationaler Konzerne wegschaut: Umweltbezogene
Verbraucherschutzvorschriften müssen auch von Unternehmen wie Ikea
eingehalten werden. In der Werbung stellt sich Ikea gerne als das
Unternehmen mit dem Elch als besonders nachhaltig sowie
verbraucherfreundlich dar. Dabei verletzt Europas größte
Möbelhauskette grundlegende gesetzliche Pflichten. Die
Profitmaximierung ist das wirkliche Ziel - zu Lasten von Umwelt und
Verbrauchern. Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom
Landgericht Frankfurt geteilt wird", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

Resch fordert Ikea dazu auf, in allen Filialen umgehend gut
sichtbare Hinweistafeln anzubringen und das Personal über die
gesetzliche Rücknahmepflicht aufzuklären. In Zukunft dürfe Ikea die
Abgabe alter Elektrogeräte nicht mehr verweigern oder durch lange
Wartezeiten und komplizierte Rücknahmeprozesse behindern.

"Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiger
Präzedenzfall, denn es stärkt die Rechte der Verbraucher. Zum ersten
Mal wurde ein Unternehmen, das die im Elektrogerätegesetz festgelegte
Rücknahmeverpflichtung für kleine Elektroaltgeräte nicht
ordnungsgemäß umgesetzt hat, zu deren Einhaltung verurteilt. Damit
wird klargestellt, dass gesetzliche Hinweispflichten nicht umgangen
werden dürfen, indem wichtige Informationen im Kleingedruckten der
AGBs oder auf Internetseiten versteckt werden. Stattdessen müssen
Verbraucher so aufgeklärt werden, dass sie die Hinweise problemlos
wahrnehmen können, etwa durch gut sichtbare Schilder am Verkaufsort",
erklärt Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der
rechtlichen Auseinandersetzung vertrat.

Philipp Sommer, stellvertretender Leiter des DUH-Bereichs
Kreislaufwirtschaft, spricht von einer Signalwirkung für die gesamte
Handelsbranche: "Nicht nur bei Ikea, sondern beispielsweise auch bei
Galeria Kaufhof oder Saturn haben wir eine verbraucherunfreundliche
und zum Teil gesetzeswidrige Rücknahmepraxis festgestellt. Händler
sollten das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zur
Altgeräterücknahme sehr ernst nehmen und schnellstmöglich
nachbessern."

Die Bundesregierung sollte, analog zum Bußgeld bei einer
verweigerten Rücknahme, die Nichteinhaltung der im
Elektrogerätegesetz vorgeschriebenen Informationspflichten ebenfalls
mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegen. Für einen
wirksamen Vollzug fordert die DUH die Bundesländer auf,
unangekündigte Händlerkontrollen durchzuführen und konsequent gegen
Ordnungswidrigkeiten vorzugehen. "Wir werden nicht zulassen, dass
multinationale Konzerne wie Ikea Verbraucherrechte einfach ignorieren
und niemand etwas dagegen unternimmt", sagt Sommer. Die DUH kündigt
daher weitere Testbesuche an, um die Verbraucherrechte zur Rückgabe
von Elektroaltgeräten durchzusetzen und die Verbraucherfreundlichkeit
der Sammlung zu verbessern.

Hintergrund:

Seit dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte
kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Wo die alten Geräte
ursprünglich gekauft wurden, spielt für die Abgabe keine Rolle. Bei
Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro
Geräteart nicht an den Kauf eines Gerätes gebunden. Ein Verstoß gegen
die Rücknahmepflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro
bestraft werden.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon
ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung oder dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet,
kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden,
dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und
wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

Links: Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main:
http://l.duh.de/p171010b

DUH-Testergebnisse, Flyer für Händler und Verbraucher sowie
weitere Informationen:
http://duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Roland Demleitner, Rechtsanwalt
06431 7780790, rd(at)roland-demleitner.de

Philipp Sommer, stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867462, sommer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Laurastar Führt Neuer Bürgerwindpark mit 11,4 MW geht in Handrup in Betrieb / Betreiber setzt auf Energy2market (e2m) als verlässlichen Partner bei der Direktvermarktung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.10.2017 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1538717
Anzahl Zeichen: 7523

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Umwelthilfe erwirkt Urteil zum Verbraucherschutz: Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.