PresseKat - Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Zustimmung des Landes Baden

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Sprungrevision

ID: 1536208

(ots) - Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wird am 22.
Februar 2018 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig
entschieden - Stuttgarter Gerichtsurteil bestätigt Rechtsauffassung
der DUH, dass das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht die
beklagte Landesregierung dazu verpflichten, gegen die zu hohen
Stickstoffdioxidwerte unmittelbar vorzugehen - Die heute vor dem
Staatsministerium demonstrierenden Stuttgarter Bürger dürfen keinen
weiteren "Dieselabgas-Winter" erleiden, DUH fordert deshalb für
Stuttgart als Sofortmaßnahme die Nachrüstung aller in die Stadt
einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge zur Einhaltung
des Euro 6 Abgasgrenzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit
temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter +10
Grad Celsius

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute in der von der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gewonnen Klage gegen das Land für
"Saubere Luft in Stuttgart" ebenfalls der Sprungrevision zugestimmt.
Damit wird die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten im Rahmen einer
Sprungrevision vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig kurzfristig
geprüft werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte im Juli,
dass ganzjährige umfassende Diesel-Fahrverbote ab Anfang 2018 in der
Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und rechtlich zulässig sind und
keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
darstellen. Das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht verpflichte
die Landesregierung, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte (NO2)
schnellstmöglich, das heißt zum 1.1.2018 mit Diesel-Fahrverboten
vorzugehen. Der Bundesgesetzgeber habe zwar bisher nur drei Plaketten
für Fahrverbote in der Umweltzone zur Verfügung gestellt, er habe
damit aber keine weiteren Verkehrsverbote verhindern wollen. Das wäre
auch rechtswidrig, so das Gericht, denn der Schutz des Lebens




beziehungsweise der Gesundheitsschutz stehe über allem.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert das
Ergebnis: "So sehr wir für die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
geschädigten Stuttgarter Bürger auf ein Anerkenntnis des Urteils und
damit Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018 gehofft haben, können wir
auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben.
Es kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen
zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger
Diesel-Winter zugemutet wird. Wir fordern Ministerpräsident Winfried
Kretschmann und Oberbürgermeister Fritz Kuhn gleichzeitig dazu auf,
als Ausgleich für den Verzicht auf die Anerkenntnis des Urteils
bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die
NO2-Belastung zu reduzieren. Dazu gehört neben einer
Adhoc-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge auf
Euro 6 ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter
Abschaltung der ordnungsgemäßen Abgasreinigung bei unter + 10 Grad
Celsius."

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich und
damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für
Diesel-Fahrverbote festlegen. Das Land Nordrhein-Westfalen stimmte am
4.11.2016 in der ebenfalls von der DUH gewonnenen Luftreinhalteklage
einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuvor am 13.9.2016 geurteilt,
dass rechtliche Grundlagen für Diesel-Fahrverbote bereits existieren.
Am 22.2.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht die Düsseldorfer
Sprungrevision verhandeln. Die DUH hofft, dass bei dieser Verhandlung
auch das Stuttgarter Verfahren mitentschieden wird.

Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und in 15
anderen Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: "Die Zustimmung
zur Sprungrevision ist sehr zu begrüßen, da eine Entscheidung zu
Diesel-Fahrverboten und für saubere Luft damit beschleunigt wird und
wir schnell Rechtssicherheit bekommen."

Im November 2015 hatte die DUH wegen anhaltender Ãœberschreitung
der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in der
Landeshauptstadt vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land
Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart,
eingereicht. Die britische NGO Client Earth unterstützt die Klage der
DUH. Derzeit klagt die DUH in 16 Städten für saubere Luft.

Hintergrund:

Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene
Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an allen
verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An
den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im
Jahre 2016 mit 78 µg/m3 bzw. 82 µg/m3 rund doppelt so hoch wie
erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche
Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10.
Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die
Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und
Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Ãœberschreitung der
Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf
Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015
vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die
DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu
verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan
so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart
erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über
ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3
und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als
18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach
Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die
wichtigste Einzelmaßnahme.

Links:

Mehr über das Projekt "Right to Clean Air":
http://right-to-clean-air.eu/

Klagen für saubere Luft:
http://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/

Pressemitteilung vom 9.11.2016 zum Urteil Düsseldorf:
http://l.duh.de/mkue6

Pressemitteilung vom 6.9.2017 zum Urteil Stuttgart:
http://l.duh.de/p170906a



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 02.10.2017 - 15:34 Uhr
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