PresseKat - Neue Typklassen machen Kfz-Versicherung bis zu 300 Euro im Jahr teurer (FOTO)

Neue Typklassen machen Kfz-Versicherung bis zu 300 Euro im Jahr teurer (FOTO)

ID: 1526935

(ots) -
- Versicherungsbeitrag könnte durch Umstufung des Pkw auch um ca.
200 Euro p. a. sinken
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Neueinstufung
der Typklasse
- Typklasse nur ein Tarifmerkmal - auch Regionalklassen
beeinflussen Beitrag maßgeblich

Die aktuellen Neueinstufungen der Typklassen könnten die
Kfz-Versicherung für die betroffenen Pkw-Modelle bis zu 297 Euro
teurer machen. Das betrifft z. B. Fahrer eines vollkaskoversicherten
Mercedes C-Klasse Coupés. Billiger könnte es dagegen für Halter eines
Seat Leon ST werden. Im besonders günstigen Fall sinkt der
Jahresbeitrag sogar um 197 Euro.*

Das zeigen Beispielberechnungen auf Basis der jährlich vom GDV**
veröffentlichten Typklassen.*** Diese spiegeln die Schaden- und
Unfallbilanz der verschieden Pkw-Modelle in Deutschland wider. Je
weniger Schäden für ein Modell reguliert werden, desto niedriger die
Einstufung - und desto geringer ist in der Regel der
Kfz-Versicherungsbeitrag.

Wichtig für Verbraucher: Erhöht sich der Beitrag durch Umstufung
des Pkw-Modells in eine höhere Typklasse, haben sie ein
außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Die Typklasseneinstufung ist
für Versicherer unverbindlich, kann aber ab sofort für neue Verträge
und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden. Das
ist in der Regel der 01. Januar.

Auch kürzlich angepasste Regionalklassen bestimmen
Kfz-Versicherungsbeitrag maßgeblich

Die Typklasse ist nur ein Merkmal, das in die Tarifberechnung der
Kfz-Versicherung einfließt. Insgesamt entscheiden darüber über 50
individuelle Parameter, darunter die kürzlich ebenfalls angepassten
Regionalklassen bzw. der Wohnort des Fahrers. Entsprechende
CHECK24-Beispiele hatten ergeben, dass sich der
Kfz-Versicherungsbeitrag nur durch eine andere Regionalklasse bei




sonst identischen Tarifmerkmalen um über 200 Euro pro Jahr
unterscheidet.

Mögliche Beitragsänderungen durch ein anderes Tarifmerkmal wurden
bei den exemplarischen Berechnungen zu den neuen Typklassen sowie den
Regionalklassen nicht berücksichtigt.

*weitere Informationen zu den Beispielberechnungen unter
http://ots.de/0j4yn
**GDV: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
***Quelle: Pressemitteilung GDV, 06.09.2917 (http://ots.de/xkEKX)

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Datum: 06.09.2017 - 11:01 Uhr
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