PresseKat - Deutsche Umwelthilfe beantragt beim Kraftfahrt-Bundesamt Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuß

Deutsche Umwelthilfe beantragt beim Kraftfahrt-Bundesamt Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße wegen Abgasbetrug bei 22.000 Porsche Cayenne TDI

ID: 1518817

(ots) - Als hätte es keinen Diesel-Abgasskandal gegeben:
Bundesregierung hat nach Recherchen der DUH bis heute kein einziges
Bußgeld gegen einen des Betrugs überführten Autoherstellers verfügt -
Expertise des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Mai 2016 belegt, dass es
"die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße" gibt, diese betrage
5000 Euro "pro Fahrzeug" - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert
ein Ende der Kumpanei von Bundes- und Landesregierungen mit des
Betrugs überführten Autokonzernen sowie die konsequente Ahndung von
Verstößen mittels Bußgeldern - Geldbußen sollen für wirksame
Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt werden

In einem Schreiben an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes
(KBA) vom 7. August 2017 beantragt die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
erstmals seit Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals die Festsetzung
von Geldbußen wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen
gegen einen Automobilhersteller. In diesem Präzedenzfall hat die DUH
ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro wegen des zweifelsfrei
nachgewiesenen Abgasbetrugs bei 22.000 Fahrzeugen der Modellreihe
Porsche Cayenne TDI über ihren Rechtsanwalt Remo Klinger beantragt.
Das ARD-TV Magazin Report Mainz berichtete am 8. August 2017 über
diesen Antrag http://l.duh.de/p170808.

"Jeder Bürger und Kleinunternehmer muss Recht und Gesetz achten.
Wird er bei einem Park- oder Verkehrsverstoß ertappt, drohen ihm der
Schwere seines Vergehens nach entsprechende Bußgelder. Dies muss
zukünftig auch für Automobilkonzerne gelten, die im
Dieselabgasskandal in Deutschland bisher von jeglichen Strafen
verschont wurden. Autobauer, die ihre Kunden systematisch täuschen,
minderwertige Katalysatoren überteuert verkaufen und für tausende
schwere Atemwegserkrankungen sowie Todesfälle verantwortlich sind,




müssen entsprechend der Gesetze angemessen bestraft werden", so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Mit unserem Antrag zur
Festsetzung einer Geldbuße von 110 Millionen Euro gegen die Porsche
AG wollen wir einen Präzedenzfall schaffen, dem viele weitere folgen
müssen. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden
Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften auch weiterhin
ignoriert. Die eingenommenen Geldbußen sollen für wirksame
Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt
werden."

Rechtsgrundlage für die bisher von der Politik bestrittene
Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen ist die "Verordnung über die
EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für
Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese
Fahrzeuge" (EG-FGV). In einer zu Fiat in einem vergleichbaren Fall
erstellten internen Expertise des Bundesverkehrsministeriums heißt
es, es gibt "die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße". Diese
betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug", wenn "ohne gültige
Übereinstimmungsbescheinigung" Fahrzeuge feilgeboten würden. Bei der
"Abgabe falscher Erklärungen" könne der Bußgeldtatbestand erfüllt
sein. Die Geldbuße könne sich gegen den "Händler oder de[n]
Hersteller" richten.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Jeder Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern
wird bestraft. Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÃœV geht, muss
nicht nur die Untersuchung des TÃœV nachholen, sondern auch eine
Geldbuße zahlen. Es ist nicht ansatzweise verständlich, warum dies
für deutsche Autohersteller nicht gelten soll. Die Geldbußen sind
festzusetzen. Daraus können sinnvolle Maßnahmen ökologischer
Mobilität bezahlt werden."

Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages
Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8. August 2017: "Fahrzeuge
dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden.
Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der
Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen." Auch die
EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und
Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat
im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz
verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen
Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Die DUH geht nach rechtlicher Bewertung davon aus, dass wegen
einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
das KBA für das Verfahren zuständig ist; vorsorglich wurde der Antrag
durch die DUH auch bei der für Porsche zuständigen Landesbehörde in
Baden-Württemberg gestellt.

Hintergrund:

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministers wurde für den Porsche
Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein Rückruf und ein
Zulassungsverbot angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen
des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige
Abschalteinrichtung verwendet.

Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge
nicht in Ãœbereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden
sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen
Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur
veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit
einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die
Ãœbereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des
Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in
Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von
den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt
worden sind.

Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung
übereinstimmen sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands
erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten
derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug vor
(Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit
Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).

Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine Bußgeldhöhe von
110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing. h.c. F.
Porsche AG zu verhängen ist.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Tel.: 0171 2435458, klinger(at)geulen.com


DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
Tel.: 030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 09.08.2017 - 10:44 Uhr
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