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Kartellamt verhängt Bußgeld wegen illegaler Preisbindungen

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Kartellamt verhängt Bußgeld wegen illegaler Preisbindungen

(firmenpresse) - Das Bundeskartellamt verhängte gegen zwei Unternehmen aus der Bekleidungsbranche Bußgelder in Höhe von knapp 11 Millionen Euro wegen illegaler vertikaler Preisbindungen.



Konkret hatten ein Bekleidungshersteller und ein Handelsunternehmen die verbotenen vertikalen Preisbindungen abgesprochen. Dabei gab der Hersteller den Händlern die Mindestverkaufspreise vor und untersagte gleichzeitig Preisreduzierungen und den Online-Vertrieb der Waren. Weigerte sich ein Händler diese Vorgaben einzuhalten, wurde ihm nach Angaben des Kartellamts ein Lieferstopp angedroht und ggf. auch umgesetzt. Das beteiligte Handelsunternehmen hielt sich an die Vorgaben und forderte den Hersteller offenbar auch auf, gegen andere Händler, die die Waren günstiger anbieten, entsprechend vorzugehen.



Damit haben die beiden Kartellanten den freien Wettbewerb behindert und auch den Verbrauchern geschadet. Absprachen über Verkaufspreise zwischen Herstellern und Händlern verstoßen gegen das Kartellrecht und sind grundsätzlich verboten. Händler haben das Recht, Verkaufspreise selbst festzusetzen. Weigern sie sich auf solche Preisbindungsabsprachen einzugehen, dürfen sie nicht durch Lieferverzögerungen, Lieferstopp oder ähnliches sanktioniert werden.



Abgesehen von einigen Ausnahmefällen sind vertikale Preisbindungen, also Absprachen zwischen Herstellern und Händlern nach deutschem und auch nach europäischem Recht grundsätzlich verboten. Durch derartige Absprachen wird der faire Wettbewerb behindert. Verstöße gegen das Kartellrecht können neben von den Kartellbehörden verhängten Bußgeldern noch weitere empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Auf die Kartellanten können außerdem Schadensersatzforderungen der Geschädigten zukommen. Außerdem können auch Geschäftsführer oder Vorstände, der an den verbotenen Absprachen beteiligten Unternehmen in der Haftung stehen.







Illegale Preisabsprachen zählen zu den offensichtlichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Verstöße sind aber keineswegs immer so offensichtlich und können auch ganz unbewusst geschehen. Schon kleine Details in Vertragsklauseln können kartellrechtlich bedenklich sein und zu scharfen Sanktionen führen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von kompetenten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Entsprechende juristische Expertise ist auch gefragt, wenn es bereits zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht gekommen ist und Forderungen abgewehrt bzw. durchgesetzt werden müssen.



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Datum: 03.08.2017 - 09:45 Uhr
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