(ots) - In Nordrhein-Westfalen leben 13 ausreisepflichtige
Ausländer, die als Gefährder gelten, aber dennoch nicht abgeschoben
werden können. Das berichtet das Landesministerium für Flüchtlinge
und Integration auf Anfrage der NRZ (Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung,
Donnerstagausgabe) Drei dieser Gefährder - neben Islamisten auch ein
Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK - können
aufgrund gerichtlicher Verfügungen nicht abgeschoben werden, weil
ihnen in ihren Heimatländern Folter oder die Todesstrafe droht, so
ein Sprecher des Ministeriums. In zwei der drei Fälle werde nun
versucht, über die Bundesregierung diplomatische Zusicherungen der
Heimatländer einzuholen, dass den Betroffenen keine
Menschenrechtsverletzungen drohen, so der Sprecher weiter. In den
anderen zehn Fällen ist eine Abschiebung deshalb nicht möglich, weil
die Ausreisepflichtigen keine Papiere haben oder weil gegen sie
strafrechtliche Ermittlungen laufen - weswegen sie in der Regel in
Straf- oder Untersuchungshaft sitzen. In NRW gemeldet sind derzeit
laut Landeskriminalamt rund 240 Gefährder. Allerdings halten sich nur
etwa 80 von ihnen tatsächlich an Rhein und Ruhr auf, so ein
LKA-Sprecher.
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