PresseKat - SSV: Die große Schnäppchenjagd ist längst vorbei

SSV: Die große Schnäppchenjagd ist längst vorbei

ID: 1515475

ARAG Experten zum Beginn des Sommerschlussverkaufs

(firmenpresse) - Die Sogwirkung des Sommerschlussverkaufs (SSV) hat deutlich nachgelassen und die ersten roten Preisschilder oder "SALE"-Hinweise im Textilhandel sieht man heutzutage bereits Mitte Juni. Nach dem Fall des Rabattgesetzes kam im Jahr 2004 eine weitere wichtige Liberalisierung auf den Einzelhandel zu: Die Regelungen zu Schluss- und Sonderverkäufen wie dem einstmals streng regulierten Jubiläumsverkauf wurden gestrichen. Fortan durften Rabatte auch auf das gesamte Sortiment gegeben werden. Das war zuvor nur für bestimmte Warensortimente und zu festgelegten Zeiträumen wie dem Sommer- und Winterschlussverkauf möglich. Trotz der ersatzlosen Streichung des Rabattgesetzes vor über zehn Jahren hat jetzt der Sommerschlussverkauf begonnen. Kunden sollten einige Tipps der ARAG Experten beherzigen.



Umtausch oft nur aus Kulanz

Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist - egal ob SSV oder nicht. Das gilt allerdings nicht, weil das Schnäppchen lediglich nicht gefällt. Auch wenn eine Preisreduzierung ausdrücklich mit "Ware mit kleinen Fehlern", "2. Wahl" oder "Fehlfarben" begründet wird, können Kunden sich nicht auf Fehler an der Ware berufen. Es ist zwar in vielen Fällen so, dass die Händler die Ware aus Kulanzgründen zurücknehmen, aber beim SSV gilt dies meist nicht. Deshalb sollten Kunden, die ein solches Schnäppchen kaufen wollen, vorher den Verkäufer nach den Regeln für Umtausch und Rückgabe fragen.



Nachbesserung bei Mangel

Anders ist die Situation bei einem fehlerhaften Produkt. Wer nach dem Kauf einen Mangel entdeckt, der kann auch bei Gegenständen, die er zu einem reduzierten Preis gekauft hat, Nachbesserung verlangen. Dies gilt bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Möglich ist eine solche Nachbesserung, indem der Händler die Ware repariert beziehungsweise reparieren lässt oder die Ware neu liefert. Alternativ ist auch denkbar, dass der Verkäufer den Kaufpreis noch einmal mindert.







Beweispflicht bei Mängeln

Innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf gilt laut ARAG Experten die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Danach muss der Käufer nachweisen, dass die Ware von vorneherein fehlerhaft war. Und: Der Käufer kann nur Mängel beanstanden, die vorher vom Verkäufer nicht angezeigt wurden.



Download des Textes und verwandte Themen:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Führungskraft bei Jazzunique: Natascha Kneissl wird Unit Managerin Live Communication Korrektur!
Schweizer Hanf-Zigaretten in Deutschland illegal
Zoll rät dringend von der Einfuhr ab!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.07.2017 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1515475
Anzahl Zeichen: 2710

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SSV: Die große Schnäppchenjagd ist längst vorbei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE