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Rundfunkbeitrag: Infomaterial für Asylbewerber und Asylberechtigte / Über 1.000 Beratungsstellen bestellen Flyer in acht Sprachen zum Rundfunkbeitrag - "Die Resonanz auf das Angebot ist überwältigend"

ID: 1512046

(ots) - ARD, ZDF und Deutschlandradio haben eine weitere
Informationsoffensive zum Thema Rundfunkbeitrag gestartet. Ziel ist
es, Flüchtlingshelfer stärker in der Beratung zu unterstützen - also
Kommunen, Verbraucherzentralen, gemeinnützige Einrichtungen und
ehrenamtliche Helfer. "Die Resonanz auf das Angebot ist
überwältigend", sagt Eva-Maria Michel, Justiziarin und
stellvertretende Intendantin des WDR sowie Leiterin der
Beitragskommunikation für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mehr als
1.000 Beratungseinrichtungen haben bereits jetzt die neuen
Informationsflyer für die Zielgruppe Asylbewerber und Asylberechtigte
bestellt. "Das zeigt den Informationsbedarf, der nach wie vor
vorhanden ist. Wir freuen uns, hier mit unseren Flyern helfen zu
können."

Der Grundgedanke: Obwohl Asylbewerber und Asylberechtigte in der
Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, bekommen sie in vielen
Fällen Post vom Beitragsservice -wissen aber nicht immer, was zu tun
ist. Hier setzt der Flyer an und erklärt leicht verständlich in acht
Sprachen, was die nächsten Schritte sind.

Der Flyer ist Teil zahlreicher Maßnahmen mit demselben Ziel:
aufklären, Hilfe leisten, unnötige Schreiben vermeiden. Bereits im
Jahr 2015 hat der Beitragsservice eine Sperrliste für
Flüchtlingsunterkünfte angelegt. Seitdem gilt: Meldet eine Stadt die
Adresse einer Flüchtlingsunterkunft, gehen keine Schreiben an die
Bewohner raus. Der Beitragsservice sperrt diese Adressen.

Allgemein gilt: Asylbewerber und Asylberechtigte müssen in aller
Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Warum es trotzdem sein kann,
dass der Beitragsservice sie anschreibt: Sobald jemand in Deutschland
seinen Wohnsitz anmeldet, übermittelt das zuständige Meldeamt dem
Beitragsservice Name und Adresse. Anhand von Name und Adresse kann
der Beitragsservice allerdings nicht nachvollziehen, ob eine Person




in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt oder Asyl-Sozialleistungen
erhält - in beiden Fällen besteht keine Pflicht, den Rundfunkbeitrag
zu zahlen. Um das abzuklären, ist der Beitragsservice auf Mithilfe
angewiesen. Er schreibt die Betroffenen an und bittet darum, sich
anzumelden und sich gegebenenfalls befreien zu lassen.

Den Flyer mit Zielgruppe Asylbewerber und Asylberechtigte gibt es
auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Französisch, Somali
und Griechisch.



Pressekontakt:
Flyer zum Download:
rundfunkbeitrag.de/welcome

Kontakt für Flyer-Bestellungen:
kommunikationrfb(at)wdr.de

Pressekontakt:
Christian Greuel
presse(at)rundfunkbeitrag.de

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Datum: 18.07.2017 - 15:13 Uhr
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Soziales



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