(ots) - Ob Soft Brexit, Hard Brexit oder gar Cliff Edge 
Brexit - auch wenn der Gang der Verhandlungen zwischen der 
Europäischen Union und Großbritannien über die Austrittsmodalitäten 
offen ist, eins zeigt sich: Die EU und die Europäische Zentralbank 
haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt. Der Vorschlag der 
EU-Kommission, Clearinghäuser aus Drittstaaten künftig in zwei 
Gruppen einzuteilen - in systemrelevante und andere -, dient dazu, 
europäischen Institutionen zu mehr Kontrolle über Finanztransaktionen
auf Euro-Basis zu verhelfen. Unwahrscheinlich, dass sich an dieser 
Position seitens der EU noch etwas grundsätzlich ändern wird.
   Worum geht es? Nicht systemrelevante Clearinghäuser außerhalb der 
EU sollen weiter unter dem Äquivalenz-Rahmenwerk der 
Derivateverordnung Emir arbeiten können. Als systemrelevant 
eingestufte Adressen wie etwa das zur Londoner Börse gehörende 
Clearinghaus LCH.Clearnet müssen sich aber den Vorgaben der EZB und 
der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) unterwerfen. Ein 
systemrelevanter Anbieter in einem Drittland muss dann die gleichen 
Auflagen erfüllen wie die Clearinghäuser in der EU 27.
   Die Kommission ist aber bereit, noch einen Schritt weiter zu 
gehen. Wenn ESMA und EZB zu dem Schluss kommen, ein systemrelevantes 
Clearinghaus sei dermaßen wichtig, dass diese Vorgaben nicht genügen,
kann die Kommission diese Anbieter zwingen, auf Euro lautende 
Kontrakte nur in einem EU 27-Land zu verrechnen.
   Einmal abgesehen davon, dass die EU damit ihre eigene Regulierung 
wieder relativiert: Schon die Möglichkeit einer solchen Anordnung 
wird zu Verlagerungen von Clearingvolumen in Euro-Zinsderivaten 
führen. Dies spielt auch der Deutschen Börse in die Hände, die bisher
in diesem Markt auf kleiner Flamme köchelt. Der Kreis der 
Marktteilnehmer wird sich auch jetzt schon regulatorisch bedingt 
zudem weiter vergrößern und sein Nominalvolumen deutlich steigen. In 
Eschborn könnte sich daraus ein substanzieller Liquiditätspool 
entwickeln. Weil sich dann auch besser Synergien aus Anleihen- und 
Repo-Geschäften heben lassen, können sich Eurex-Teilnehmer die Hände 
reiben.
   Bereits wird auf das Modell Japan verwiesen. Der japanische 
Regulator hat japanische Adressen dazu gezwungen, ihre Yen-Swaps nur 
über den japanischen zentralen Kontrahenten JSCC zu verrechnen. Die 
Volumina sind stark gestiegen. Zu Euphorie gibt es aber in der EU 
keinen Grund: Dem Markt entstehen durch eine Verlagerung Mehrkosten, 
was niemand bestreitet. Und anders als der japanische dürfte der 
europäische Clearingmarkt vorerst fragmentiert bleiben.
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