(ots) - Nicht nur der islamistische Terror, auch die 
Machtkämpfe islamischer Staaten um die Vorherrschaft am Golf bedrohen
die freie westliche Welt und ihre Werte. Die hierzulande bisher stark
politisch geprägte Diskussion über Terrorabwehr erhält eine weitere 
Facette und sollte mit dem Katar-Boykott der arabischen Nachbarn eine
breite wirtschaftspolitische Debatte auslösen über die Engagements 
der Golf-Staaten. Während die Auswirkungen der unter Führung von 
Saudi-Arabien verhängten Wirtschaftssanktionen angesichts der Größe 
Katars regional begrenzt bleiben dürften, müssen die Beteiligungen 
des katarischen Staatsfonds und der Herrscherfamilie an Banken und 
Industrieadressen neu bewertet werden. Dies wird nicht ohne Folgen 
für Finanzwelt und Unternehmen bleiben.
   Bis vor kurzem sind katarischen Investoren in Europa noch die 
roten Teppiche ausgerollt worden. In Deutschland zählen sie bei 
Deutscher Bank und Volkswagen zu den stabilen strategischen 
Aktionären. Jenseits der Frage, ob der Boykott sogar eines der 
reichsten Länder der Welt dazu zwingen könnte, sich aus finanziellen 
Gründen von einigen seiner Investments wieder zu trennen, müssen sich
die Unternehmen ganz neue Gedanken über ihr Aktionariat machen. Sonst
laufen sie Gefahr, unversehens zwischen die Fronten politischer 
Auseinandersetzungen zu geraten, wie einst Thyssenkrupp in Zeiten 
ihres iranischen Großaktionärs.
   Wie auch immer man den Vorwurf der Finanzierung islamistischen 
Terrors bewerten mag, der ja schon länger nicht nur gegen Katar, 
sondern auch gegen Saudi-Arabien erhoben wird: Unternehmen, an denen 
Fonds von Staaten beteiligt sind, die unter dem Verdacht der 
Terrorfinanzierung stehen, müssen sich dem Thema stellen. Es darf dem
Vorstand einer deutschen Aktiengesellschaft nicht egal sein, ob mit 
den ausgeschütteten Dividenden indirekt auch Terror finanziert wird.
   Zwar kann sich kein Unternehmen und kein Vorstand seine Aktionäre 
einfach aussuchen oder sie gar in "gute" und "böse" Aktionäre 
kategorisieren. Doch ein klares Zeichen, dass Terrorunterstützer 
nicht zu den willkommenen Aktionären zählen und ihre Vertreter in 
Organen der Gesellschaft wie dem Aufsichtsrat keinen Platz haben, ist
das Mindeste, was man von Managern erwarten darf, die sich bei 
anderer Gelegenheit ihrer ethischen Grundsätze rühmen. Auch den 
übrigen Stakeholdern sind Unterstützer des Terrorismus als 
Mitgesellschafter nicht zumutbar, egal aus welchem Land sie kommen.
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