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Abschlussprüfung Realschule, Hauptschule, Gymnasium – Eltern sollten vor Schulabschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung denken

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Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 02.05.2017. Viele Schüler haben bald die letzten Abschlussprüfungen im letzten Schuljahr geschafft und in wenigen Monaten beginnt für sie eine Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler beantragen und somit günstigere Beiträge erhalten, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Dabei kann es in der Summe schnell um den Betrag eines Autos im Wert von 20.000 Euro gehen.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger“, empfiehlt Siegfried Karle, GVI-Präsident. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Schulabschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Siegfried Karle.

„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe erst gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und sollte gespart werden“, so Karle. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Karle.

Weitere Informationen, wie z.B. den Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung „5 Gründe warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit versichern sollten“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 12. Mai zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info(at)geldundverbraucher.de gestellt werden.




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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 02.05.2017 - 12:00 Uhr
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Kategorie:

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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2017

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