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Winkelmeier-Becker/Sütterlin-Waack: Rehabilitierung Homosexueller wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen

ID: 1484748

(ots) - Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher
homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und
menschenrechtswidrig zu bewerten

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung
das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai
1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten
Personen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die
zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir das Gesetz zur
Rehabilitierung derjenigen homosexuellen Männer, die allein wegen
ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt
wurden. Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot
einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und
menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir
den durch die Verurteilung erlittenen und fortbestehenden Strafmakel
auf. Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges
moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen Die
pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes
ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht eine Besonderheit
dar. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns maßgeblich dafür
eingesetzt, dass die Aufhebung der Strafurteile mit diesem Gesetz den
hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Neben der
strafrechtlichen Rehabilitierung werden die betroffenen Männer zügig
und angemessen entschädigt. Mit Blick auf das hohe Alter vieler
Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln und den
Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den
fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben,
sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen."

Hintergrund





Dass das Gesetz erst jetzt in das parlamentarischen Verfahren
eingebracht wird, ist vor allem Mängeln des Ausgangsentwurfs des
Bundesjustizministers geschuldet. Nach Ansicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf es keine Rehabilitierung für
Handlungen erfolgen, die nach dem damaligen Recht auch für
heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht
strafbar sind.

Daraus resultierende Wertungswidersprüche waren schon in den
Vorberatungen Gegenstand der Verhandlungen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch im parlamentarischen Verfahren
darauf achten, dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen
strafwürdigen hetero- und homosexuellen Handlungen kommen wird.



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Datum: 27.04.2017 - 14:49 Uhr
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