Jüngere sehen medizinische Vollmacht für Ehepartner kritisch - Jeder zweite möchte zudem nicht für eigene Eltern entscheiden
/Aktuelle Umfrage (FOTO)

ID: 1480442

(ots) -
Rund die Hälfte der Deutschen im Alter von durchschnittlich 29
Jahren möchte nicht, dass ihr Partner über die medizinische
Behandlung entscheidet, falls sie selbst bewusstlos sind. Eine noch
größere Zahl fühlt sich überfordert, wenn sie für die Eltern
entscheiden müsste. Aus Anlass des aktuellen Gesetzesvorhabens hat
das Marktforschungsunternehmen Appinio im Auftrag von DIPAT Die
Patientenverfügung über 1500 Deutsche online befragt.

Nach Vorstellung von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig automatisch befugt
sein, in medizinischen Belangen füreinander zu entscheiden. Das
Entscheidungsrecht soll Untersuchungen, Behandlungen und Operationen
umfassen und gelten, wenn der Betroffene aufgrund seiner
gesundheitlichen Lage nicht selbst entscheiden kann. Eine
Onlineumfrage unter 1504 Teilnehmern im Auftrag von DIPAT hat nun
ergeben: Die Meinung junger Menschen über diese Regelung ist stark
geteilt. Über 44% möchten nicht, dass ihr Ehe- oder Lebenspartner
medizinische Entscheidungen an ihrer Stelle trifft. Eine noch größere
Zahl der Befragten (über 47%) gibt zudem an, aus Sorge vor Fehlern
selbst nicht über die Behandlung der eigenen Eltern entscheiden zu
wollen.

"Diese Ergebnisse zeigt das große Problem, das wir täglich auf
Intensivstationen und im Rettungsdienst haben", sagt Dr. Paul
Brandenburg, Notarzt und Gründer von DIPAT. "Angehörige sind
verständlicherweise schnell überfordert, wenn es um das Leben und
Sterben der Familie geht. Selbst der beste Stellvertreter kann den
tatsächlichen Patientenwillen nicht ersetzen. Im Ernstfall schützt
nur eine wirksame Patientenverfügung."

Geplantes Gesetz geht am eigentlichen Problem vorbei

Das geplante Gesetz löst aus Sicht von Brandenburg nicht das




Problem: "Es ist in der Praxis schon lange so, dass Ehepartner und
Angehörige den Ärztinnen und Ärzten die entscheidenden Informationen
geben, wenn eine Verfügung fehlt. Das geplante Gesetz bringt also
keine Besserung. Um das eigentliche Problem der
Behandlungsentscheidung zu lösen, muss die Politik dafür Sorgen, dass
alle Menschen in Deutschland mit wirksamen Patientenverfügungen
versorgt werden. Das ist nur durch eine Onlinelösung wie DIPAT
möglich. Die Krankenkassen sollten hierfür die Kosten übernehmen."

Ãœber DIPAT

DIPAT ist ein neuartiger Online-Dienst für Patientenverfügung und
medizinische Notfalldaten, einschließlich Betreuungsverfügung,
Vorsorgevollmacht, Organspendeangaben, Kontaktdaten von
Bezugspersonen, Vorerkrankungen und Medikamenten. Es umfasst die
laufende Aktualisierung aller Dokumente, ihre jederzeitige
Abrufmöglichkeit für Ärzte und die Alarmierung von Kontaktpersonen im
Notfall.



Pressekontakt:
presse(at)dipat.de
Tel. 0341 39293-562

DIPAT Die Patientenverfügung GmbH
Spinnereistraße 7
04179 Leipzig

Original-Content von: DIPAT Die Patientenverf?gung GmbH, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  DeutschlandTrend: Deutsch-türkisches Zusammenleben wird mehrheitlich positiv bewertet Zahl des Tages: 58 Prozent der Deutschen bezahlen gerne etwas mehr für qualitativ hochwertige Küchengeräte - sowohl Männer als auch Frauen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.04.2017 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1480442
Anzahl Zeichen: 3349

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Leipzig



Kategorie:

Umfrage



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Jüngere sehen medizinische Vollmacht für Ehepartner kritisch - Jeder zweite möchte zudem nicht für eigene Eltern entscheiden
/Aktuelle Umfrage (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

DIPAT Die Patientenverfügung GmbH dipat-umfrage-partnervollmacht.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von DIPAT Die Patientenverfügung GmbH dipat-umfrage-partnervollmacht.jpg