(ots) - 
   Gesetzlich Versicherte erhalten in bestimmten Fällen wieder 
Zuschüsse zu Sehhilfen. Da im Heil- und 
Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) viele Versorgungsdetails
unklar bleiben, fordert der Zentralverband der Augenoptiker und 
Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur 
Nachbesserung auf.
   In dem neuen Gesetz, das in den nächsten Tagen in Kraft treten 
wird, ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein gesetzlich
Versicherter wieder eine Sehhilfe von seiner Krankenkasse fordern 
kann: Bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien 
oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Anders 
sieht es dagegen aus, wenn es um die Frage geht, ob bzw. in welchem 
Fall ein Arzt oder ein Augenoptiker die Brillenglaswerte zu bestimmen
hat. "Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung gehört ganz klar in 
die Hände der Augenoptiker", so Christian Müller, Vizepräsident des 
ZVA. "Denn hier geht es nicht um Krankheiten, so dass die 
Zuständigkeit der Ärzte überhaupt nicht berührt ist."
   Mit dem Positionspapier fordert der Verband von der Politik, den 
Wortlaut des Gesetzes so zu verändern, dass zumindest auch die 
Augenoptiker in allen Fällen berechtigt sind, die erforderliche 
Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die 
Krankenkassen verbindlich festzustellen. Die Brillen- und 
Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der 
Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.
   Der ZVA hat ein Positionspapier zum Thema herausgegeben, das unter
www.zva.de/positionspapiere bereit steht.
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