PresseKat - Zweckentfremdung: Berliner Verwaltung ignoriert / Datenschutzvorschriften zu Lasten von Minderheiten

Zweckentfremdung: Berliner Verwaltung ignoriert / Datenschutzvorschriften zu Lasten von Minderheiten

ID: 1475708

(ots) - Inwiefern die Toleranz, Akzeptanz und
Gleichberechtigung im Deutschland des Jahres 2017 ausgeprägt ist,
zeigt sich in der gesetzlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung
Homosexueller bei der Frage "Ehe für Alle". Selbst die saarländische
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, nicht Mitglied der
AFD, wandte in der Diskussion um die 'Homo-Ehe' ein, dann könne man
ja auch gleich Inzest und Polygamie erlauben.

Aus diesem Grund erfüllt das in Berlin ansässige Portal ebab.com
seit 1996 den notwendigen sozialen Zweck, dass homosexuelle Gäste mit
Hilfe der Plattform an einem beliebigen (weltweiten) Reiseziel eine
private und vor allem sichere Unterkunft bei wiederum homosexuellen
Gastgeber_innen finden. Ein klares Unterscheidungsmerkmal im
Vergleich zu gewinnorientierten, investorfinanzierten Portalen wie
airbnb.

Ausgerechnet das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)
steht sozialen Organisationen, die Homosexuellen einen
diskriminierungsfreien Schutzraum in bestimmten Alltagsbereichen
bieten (müssen), entgegen. So beschloss das Verwaltungsgericht Berlin
am 27. März 2017, dass für acht auf der Plattform ebab.com
angebotenen Wohnungen sensitive Daten der betroffenen Gastgeber_innen
an das anfordernde Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg herauszugeben
seien.

Nicht nur der Geschäftsführer von ebab.com, sondern auch die
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
erachtet die geforderte Herausgabe der sensitiven Daten als
unzulässig: die Unzulässigkeit ergibt sich "schon daraus, dass nach §
5 Abs. 2 Satz 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) eine
Datenerhebung nur dann zulässig ist, wenn ihr schutzwürdige Belange
der Betroffenen nicht entgegenstehen." Weiterhin geht aus ihrer
datenschutzrechtlichen Bewertung hervor, dass es sich bei der




homosexuellen Orientierung um Daten handelt, "die eine besondere
Schutzwürdigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 ZwVbG begründen. Die
Erhebung dieser Information durch staatliche Stellen greift nicht nur
tief in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ein. Die sexuelle
Orientierung bietet überdies leider immer noch ein häufiges Motiv für
Diskriminierungen und Übergriffe. Die Gefährdung, die entstehen
könnte, wenn diese Daten abhandenkommen, ist daher immens." Der
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V. bestätigt
dies: "Solche Daten werden nach § 6 a BlnDSG i.V.m. Art. 8 Abs. 1 der
Richtlinie 95/94/EG besonders geschützt. Leider sehen wir durch die
Anordnung dieses Recht der betroffenen lesbischen Gastgeberinnen und
schwulen Gastgebern durchaus bedroht."

Die im ZwVbG vorgeschriebene Wahrung schutzwürdiger Belange als
auch die Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten wird vom
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, dem Verwaltungsgericht Berlin und
vom Berliner Senat bisher ignoriert. Auch die Tatsache, dass die
betroffenen Wohnungen dem Wohnungsmarkt nicht "zurückgeführt" werden
können, da die Gastgeber_innen selbst darin wohnen, spielt keine
Rolle. Wohnungspolitische Fehler des Senats, wie z.B. der Verkauf von
über 150.000 Sozialwohnungen oder die nicht greifende
Mietpreisbremse, sowie erfolglose Verwaltungsakte von Berliner
Verwaltungsbehörden gegenüber Platzhirschen wie airbnb werden demnach
auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen. Mit der zweifelhaften
Begründung, die Rückführung der insgesamt acht "befangenen" Wohnungen
führte zur Entspannung des Berliner Wohnungsmarktes, wird der
Datenschutz mit Füßen getreten.

Das Fazit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit ist, dass "kaum andere schwerwiegendere
Anwendungsfälle ersichtlich" sind. Wenn noch nicht einmal die
sexuelle Orientierung einen schutzwürdigen Belang "im Sinne des § 5
Abs. 2 Satz 1Z wVbG begründen kann, würde diese Vorschrift leer
laufen."

Selbstverständlich wird ebab.com gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg einlegen. Mehr als 90% Prozent aller
Gastgeber_innen auf ebab.com sind homosexuell, also mindestens 7,2
der 8 Betroffenen.

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Quellen:
Aussage von Annegret Kramp-Karrenbauer: http://ots.de/SVj2D

Entwicklung des Wohnungsmarktes in den 90ern: http://ots.de/l31fp

Entwicklung des Wohnungsmarktes zwischen 2000 und 2007:
http://ots.de/6CvKz

Effekt der Mietpreisbremse: http://ots.de/YIYzA



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Datum: 03.04.2017 - 13:42 Uhr
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