PresseKat - PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist...

PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist...

ID: 1474852

(ots) - Piratenpartei: Netzwerkdurchsetzungsgesetz -
Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Auch mit den
Nachbesserungen am Gesetzesentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
von Justiziminister Heiko Maas stellt es nach Meinung der
Piratenpartei immer noch eine Gefahr für Aktivismus und Journalismus
im Netz dar.

Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko
Maas geht, werden in Deutschland schon bald "verfassungsfeindliche
Verunglimpfungen" oder "landesverräterische Fälschungen" innerhalb
von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des
"Netzwerkdurchsetzungsgesetz" hervor, der zur Notifizierung an die EU
geschickt wurde und den die PIRATEN bereits in seiner alten Fassung
kommentierten. [1] Auch Heise.de und Netzpolitik.org äusserten sich
in Beiträgen dazu. [2] [3] Die PIRATEN warnen davor, dass durch das
neue Gesetz die nach dem Grundgesetz für alle Menschen verbriefte
freie Meinungsäußerung ausgehebelt werden könnte.

"Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Dies
betrifft Journalisten genauso wie Menschenrechtsaktivisten. Wer sich
gegen Unrecht engagiert und seine Identität nicht mehr wirksam
schützen kann, ist somit Racheaktionen unmittelbar ausgeliefert. Eine
freie Meinungsäußerung wird faktisch unmöglich. Wir bleiben wachsam
und werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten", so Patrick
Schiffer, NRW-Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender der
Piratenpartei Deutschland.

"Uns PIRATEN kommt die Diskussion um erweiterte Kontrollmaßnahmen
im Netz sehr bekannt vor", betont Schiffer. Im Frühjahr 2009 gab es
bereits die Initiative, in das Angebot und die Bereitstellung von
Inhalten im Internet einzugreifen. Durch das
Zugangserschwerungsgesetz sollten Internetseiten gesperrt und dabei
geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne richterliche




Kontrolle verwendet werden. Die jetzige Verteidigungsministerin
Ursula von der Leyen verdiente sich durch ihre Initiative damit den
seitdem weithin bekannten Spitznamen "Zensursula".

Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland
für die Bundestagswahl, fordert: "Unsere Gesellschaft benötigt einen
Raum, in dem ein offener Diskurs stattfinden kann. Mit dem Gesetz
überträgt der Staat hoheitliche Aufaben auf privatrechtliche
Unternehmen und schafft ein zunehmend engmaschigeres Netz an
Überwachungsmaßnahmen. In der Hoffnung, dass in der Fülle der
Gesetzesanträge zum Ende der Legislaturperiode der Bürger müde ist
und nicht jeden Antrag geeignet kommentieren und kritisieren kann,
werden hier die Bürgerrechte gezielt weiter ausgehöhlt."

"Jetzt geht es wieder um den selben Inhalt und mit derselben
Zielsetzung, die Mittel sind jedoch andere. Anstelle des Staates
sollen nun privatwirtschaftliche Unternehmen als Kontrollinstanz
herhalten. Das Problem, das uns PIRATEN im Kern daran stört, ist der
Aufbau einer Infrastruktur, die unzweifelhaft zum Zweck der Zensur
eingesetzt wird. Wenn diese zusätzlich durch eine Klarnamenspflicht
bei den zu regulierenden Netzwerken ergänzt wird, sind nicht nur dem
Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern es wird willkürliche
Inhaltskontrolle und Ãœberwachung nicht nur legitimiert, sondern sogar
zum Normalzustand erhoben, so Schiffer.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin für die Piraten in Leipzig und
Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017, die schon bei der großen
von den PIRATEN angestoßenen Protestwelle im Jahr 2009 dabei war,
kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung alle
paar Jahre mit wechselnden Begründungen und fadenscheinigen
Vorwänden versucht, eine Zensur-Infrastruktur im freien Internet zu
etablieren. Bereits 2009 haben Zehntausende diesem Vorhaben eine
klare Absage erteilt, und wir werden dies auch in diesem Jahr mit
Nachdruck und aller Konsequenz tun."

Zum Hintergrund:

Was neu ist im Gesetzesentwurf: Ein zivilrechtlicher
Auskunftsanspruch ist Teil des aktuellen Entwurfs. Interessant
dabei: Bisher ist im §14(2) TMG die Auskunft nur "Auf Anordnung der
zuständigen Stellen" zu erteilen. [4] Zwar wird im Entwurf
festgelegt, dass "durch die Benennung eines Ansprechpartners daher
keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet werden." [5] Doch
genau dies soll nun geändert werden. So heißt es im Entwurf im
Abschnitt zur Änderung des Telemediengesetzes: "Aus Sicht der
Bundesregierung bestehen grundsätzlich keine Einwände dagegen, die
Auskunftserteilung auf weitere Fälle zu erweitern. Denkbar wäre
dabei eine Erweiterung nicht nur im Hinblick auf die Verletzung von
Persönlichkeitsrechten, sondern auf alle sonstigen absoluten Rechte."
Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch die Anpassung an die
Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt würde, dass "...bereits mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch
des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken bei
Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzungen anderer absolut
geschützter Rechte." bestehe. Es ist also bereits jetzt klar
erkennbar, wo die Reise hin gehen soll.

Quellen:

[1] "Nein Herr Minister Maas..." http://ots.de/zjgoF

[2] Heise.de: http://ots.de/UPlIx

[3] Netzpolitik.org: http://ots.de/s0YRO

[4] Telemediengesetz: https://dejure.org/gesetze/TMG/14.html

[5] http://ots.de/BsZrO

Bildmaterial:

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