PresseKat - BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung unwirksam

BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung unwirksam

ID: 1472024

BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung unwirksam

(firmenpresse) - Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die keine Karenzentschädigung vorsehen, sind nichtig. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. März 2017 entschieden (Az.: 10 AZR 448/15).



Im Arbeitsvertrag kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgelegt werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen festgelegten Zeitraum nicht für einen Mitbewerber tätig zu werden. Für diesen Verzicht erhält er im Gegenzug eine Entschädigung. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist nach aktuellem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam. Auch eine in den AGB enthaltene salvatorische Klausel führt nicht zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.



Im konkreten Fall war die Klägerin mehrere Jahre bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag hatten beide Parteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung vereinbart. Die "Nebenbestimmungen" enthielten eine salvatorische Klausel. Danach sollte im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Vertrag ansonsten wirksam bleiben. An die Stelle der nichtigen Bestimmung sollte dann eine entsprechende Regelung treten, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.



Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte sich die Frau an das Wettbewerbsverbot gehalten, klagte aber auf Zahlung einer monatlichen Karenzentschädigung. Die Klage war in den ersten Instanzen erfolgreich, scheiterte aber vor dem BAG.



GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Das Urteil des BAG zeigt deutlich, dass das Fehle der Karenzentschädigung und die damit verbundene Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots für beide Parteien Konsequenzen hat. Denn keine Partei kann aus einem unwirksamen Wettbewerbsverbot Rechte herleiten.



Das BAG stellte fest, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch gehabt habe, dass seine ehemalige Angestellte nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird. Die Klägerin, die sich dennoch an das Wettbewerbsverbot gehalten hat, habe aber auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine salvatorische Klausel könne den Verstoß gegen § 74 HGB nicht heilen - auch nicht einseitig zu Gunsten des Arbeitnehmers. Spätestens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsse unmittelbar eine Entscheidung über die Einhaltung des Wettbewerbsverbots getroffen werden. Dazu müsse die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit eindeutig aus der Vereinbarung hervorgehen. Bei einer salvatorischen Klausel sei aber eine wertende Entscheidung nötig.







Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer darauf achten, dass es rechtlich korrekt vereinbart ist. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Zypries für Entlastung von Familien mit Netto-Einkommen unter 2000 Euro Das überholte Konzept der Festanstellung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.03.2017 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1472024
Anzahl Zeichen: 3108

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung unwirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte