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Rheinische Post: Grüne: Lohngerechtigkeits-Gesetz hilft 92 Prozent der berechtigten Frauen nicht

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(ots) - Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen
Frauen und Männern wird nach Berechnungen der Grünen für gut 90
Prozent der weiblichen Beschäftigten in den größeren deutschen
Unternehmen keinen Vorteil bringen. Die Grünen berufen sich dabei auf
eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, die der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe)
vorliegt. Demnach betrug die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern im
vergangenen Jahr 21 Prozent. Sie ist dem Papier zufolge seit 2006 nur
um zwei Prozentpunkte gesunken. In den rund 19.000 Unternehmen mit
mehr als 200 Beschäftigten sind rund sieben Millionen weibliche
Angestellte tätig, heißt es in der Antwort. Von ihnen arbeiten 84
Prozent in tarifgebundenen und weitere acht Prozent in
tarifungebundenen Firmen, die einen Branchentarifvertrag anwenden. Im
vorliegenden Gesetzentwurf ist aber vorgesehen, dass Frauen in diesen
tarifgebundenen und tarifanwendenden Betrieben nur einen
"vereinfachten Auskunftsanspruch" über die Gehaltsstruktur erhalten
sollen. Das bedeute in der Praxis, dass sie nur Auskunft über die
Entgeltregelung bekommen könnten, nach der sie bezahlt würden, sagte
Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke der Zeitung. "Das
Auskunftsrecht bedeutet in der Realität für 92 Prozent der
berechtigten Frauen, dass sie einfach bei der Gewerkschaft nach dem
Tarifvertrag fragen könnten. Mehr Auskunft werden sie von ihrem
Arbeitgeber auch nicht bekommen", sagte Müller-Gemmeke.

Kontext:

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit soll kommende Woche vom
Bundestag verabschiedet werden. Es sieht einen Auskunftsanspruch für
Angestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor: Der
Arbeitgeber soll sie auf Wunsch darüber informieren müssen, wie viel
sechs Kollegen in vergleichbarer Funktion verdienen.




Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) erhofft sich davon, dass
Frauen mehr über die Gehaltshöhe ihrer männlichen Kollegen erfahren,
um für sich gegebenenfalls ein höheres Gehalt fordern zu können.

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Datum: 25.03.2017 - 00:00 Uhr
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