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Rheinische Post: Kommentar: Schlecht für Vermieter

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(ots) - Der Bundesgerichtshof hat bestimmten
Mietergruppen, die ihre Wohnung aufgrund von Eigenbedarfskündigungen
der Eigentümer räumen sollen, den Rücken gestärkt. Wenn die Mieter
gesundheitlich angeschlagen sind, darf ihnen der Eigentümer nicht
ohne Weiteres mehr kündigen. Aus Mietersicht ist dies ein gutes,
beruhigendes Urteil. Es lindert die Sorge vieler Mieter, etwa bei
gesundheitlichen Problemen im hohen Alter noch auf die Straße gesetzt
werden zu können. Ältere leben oft jahrzehntelang in einer
Mietwohnung und können Entwurzelungen auch seelisch nur schwer
verkraften. Aus Vermietersicht dagegen eröffnet das Urteil neue,
unliebsame Interpretationsspielräume. Denn die Antwort auf die Frage,
wie stark ein Mieter gesundheitlich höchstens angeschlagen sein darf,
damit ihm noch gekündigt werden kann, liegt in einer Grauzone. Dies
wird noch mehr ins Ermessen der Gerichte gestellt. Da die Bevölkerung
insgesamt immer älter wird, dürfte es in Zukunft solche Konflikte
immer häufiger geben. Nach der Mietpreisbremse ist dies ein weiterer
Rückschlag für die Vermieterseite.

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Datum: 15.03.2017 - 20:25 Uhr
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