(ots) - Der Deutsche Bundestag wird heute, in seiner 221. 
Sitzung, das neue Bauvertragsrecht beschließen. Er folgt dabei den 
Vorschlägen von Verbraucherschützern wie dem Verband Privater 
Bauherren (VPB). Schlüsselfertigunternehmer müssen künftig 
Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung 
stellen, die die wichtigsten Regelungen des Bauprojektes enthält. 
Außerdem müssen sie im Bauvertrag einen verbindlichen 
Fertigstellungstermin nennen. Und der Gesetzgeber stellt nun endlich 
sicher, dass Bauherren alle nötigen Unterlagen zu ihrem Bauprojekt 
erhalten, denn nur so können sie beispielsweise prüfen und belegen, 
ob ihr Haus geltenden Bauvorschriften entspricht.
   "Mit dieser dringend nötigen Reform beschränkt der Gesetzgeber die
negativen Auswirkungen des Machtungleichgewichts am 
Wohnungsbaumarkt", so Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB.
"Grundlegende Daten und Unterlagen zum Eigenheimbau sind für jeden 
Bauherren essentiell. Aber bisher wurden solche Informationen im 
Schlüsselfertigbereich oft gar nicht oder nur widerwillig von den 
Bauunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese Praxis wird nun 
beendet."
   "Der Gesetzgeber würdigt damit auch endlich die Verantwortung, die
private Bauherren bei der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen: 
Über die Hälfte aller Bürger wohnt in den eigenen vier Wänden, mehr 
als 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden von privaten 
Bauherren gekauft. Bauherren nehmen damit ihre Altersvorsorge selbst 
in die Hand und entlasten gleichzeitig den Wohnungsmarkt ganz enorm",
konstatiert Corinna Merzyn.
   "Ein Rundum-Sorglos-Paket ist das neue Bauvertragsrecht aber 
nicht", warnt die VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Private Bauherren 
müssen sich nach wie vor gut informieren, genau aufpassen und die 
nötigen Sachverständigen hinzuziehen, um den Bauunternehmen auf 
Augenhöhe begegnen zu können!"
   Nach Erfahrung des VPB sind gerade im aktuellen Bauboom die neuen 
Regelungen besonders wichtig: Allein 2016 wurden rund 310.000 
Wohnungsbaugenehmigungen erteilt. Rund die Hälfte davon entfallen auf
private Bauherren, die damit auch weiterhin das Rückgrat des 
Wohnungsbaus in Deutschland bilden. Etwa 90 Prozent von ihnen bauen 
ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung schlüsselfertig mit einer 
Baufirma als zentralem Ansprech- und Vertragspartner. Diese Baufirmen
haben aber häufig den Zugriff auf den Baugrund und können allein 
dadurch ihre Interessen durchsetzen. Zudem haben nach VPB-Erfahrung 
professionelle Baufirmen immense Informationsvorsprünge gegenüber 
Eigenheim-Bauherren: Profis stehen Laien gegenüber, die mit dem Bau 
einer Immobilie ein einmaliges, mit großem finanziellen Aufwand 
verbundenes Projekt angehen. Dieses Machtgefälle zwischen Baufirmen 
und Bauherren wird nun durch Klarstellungen im Bauvertragsrecht 
korrigiert.
   "Wir haben den politischen Verantwortlichen in intensiven 
Gesprächen die schwache rechtliche Situation der Eigenheim-Bauherren 
erläutert und für die gesetzliche Klarstellung gekämpft. Wir sind 
glücklich, dass der Gesetzgeber nun auch gegen einige Widerstände den
Empfehlungen des VPB folgt", resümiert Corinna Merzyn das Resultat 
des langjährigen Gesetzgebungsprozesses.
   "Allerdings ist die Wohnungsbaupolitik für private Bauherren bei 
Weitem noch nicht ideal ausgerichtet. "Für die kommende 
Legislaturperiode muss die Bundesregierung die Förderung von 
Wohneigentumsbildung auf die Agenda setzen", fordert die 
VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Vor allem für junge Familien und 
Haushalte ab einem mittlerem Einkommen und darunter ist die Bildung 
von Wohneigentum unter derzeitigen Bedingungen enorm erschwert: Die 
immer höheren Erwerbsnebenkosten benötigen viel zusätzliches 
Eigenkapital, dessen Ansparung angesichts der langen Niedrigzinsphase
außerdem immer schwerer wird. Die weniger Wohlhabenden einer ganzen 
Generation werden dadurch von der Bildung von Altersvorsorge - die 
einzige, in der man im Alter auch sicher wohnen kann - 
ausgeschlossen. Eine Absenkung der Grunderwerbsteuer für 
selbstgenutztes Wohneigentum, die Einführung von 
Eigenkapitalersatzprogrammen und das Angebot von verlässlichen 
Zinsbindungen über die gesamte Finanzierungszeit sind Maßnahmen, mit 
denen die Politik auch diesen Gruppen den Umzug ins Eigenheim 
ermöglichen kann."
   Alle wichtigen Fragen und Antworten zum neuen Bauvertragsrecht 
hier: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html
   Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., 
Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax:
030 27890111, E-Mail: info(at)vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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