PresseKat - Rheinische Post: Koalitionsexperten beratenüber Verbot von Apotheken-Versandhandel

Rheinische Post: Koalitionsexperten beratenüber Verbot von Apotheken-Versandhandel

ID: 1463471

(ots) - Im Streit zwischen Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU) und dem Koalitionspartner SPD über das von Gröhe
geplante Verbot des Apotheken-Onlinehandels soll ein Gespräch mit
Branchenvertretern in dieser Woche eine Einigung näherbringen. Nach
Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Montagausgabe) wollen sich der für Gesundheitspolitik zuständige
Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) und der Gesundheitsexperte
der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, an diesem Donnerstag mit
Vertretern der stationären Apotheken sowie der deutschen und
europäischen Online-Apotheken in Berlin treffen. Während Gröhe einen
Gesetzentwurf vorlegte, um den Online-Handel mit rezeptpflichtigen
Arzneien zu verbieten, will Lauterbach daran festhalten. "Ich bin
gegen ein Verbot des Versandhandels", sagte der SPD-Politiker der
"Rheinischen Post". Dieser habe insbesondere für Menschen mit
chronischen Krankheiten wichtige Vorteile, da manche Präparate von
den stationären Apotheken nicht vorgehalten werden könnten. Zudem
würden diese Patienten von erheblichen Preisvorteilen profitieren.
"Um die flächendeckende Versorgung mit Apotheken nicht zu gefährden,
sollten andere Dienstleistungen wie beispielsweise die Beratung
besser vergütet werden", sagte Lauterbach. Bisher sei gute Beratung
für die Apotheker finanziell ein Minusgeschäft, so der SPD-Politiker.
Gröhe erhöhte nun den Druck für ein Verbot: "Wir werden noch vor der
Bundestagswahl ein Gesetz verabschieden", sagte er.

Kontext:

Bundesgesundheitsminister Gröhe reagiert mit seinem Gesetzvorhaben
auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen
Oktober, wonach es ausländischen Versandapotheken ausdrücklich
erlaubt bleibt, ihren Kunden Preisnachlässe auch auf rezeptpflichtige
Medikamente zu gewähren. Damit könnten DocMorris und Co. den




deutschen Patienten die Zuzahlung weiterhin ganz oder teilweise
erlassen. In Deutschland können niedergelassene Apotheker dagegen
keine Rabatte gewähren, da eine Preisbindung gilt und sie eine
Zuzahlung pro Packung von fünf oder zehn Euro bei Kassenpatienten
einfordern müssen. Gröhe und die Apotheker-Verbände fürchten wegen
dieser Wettbewerbsnachteile um die Existenz von Apotheken, vor allem
in ländlichen Gebieten.



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Datum: 06.03.2017 - 00:00 Uhr
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