Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum selbstbestimmten Sterben
(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden,
dass schwerkranken Menschen auf ihren Wunsch hin »im Ausnahmefall«
ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt werden muss. Auch
wenn die Hürden, die das Gericht davor gestellt hat, hoch sind: Das
Urteil geht weit über das hinaus, was die Politik todkranken Menschen
in Deutschland bisher zugesteht. Und das ist gut so.
Sicher, es ist segensreich, dass Palliativmediziner und Hospize
Todkranke begleiten. Zur Realität gehört aber auch, dass es Schmerzen
gibt, die auch Ärzte nicht lindern können, und Krankheiten, die
Betroffene weit vor der Sterbephase als nicht mehr ertragbar
empfinden. Wer hat das Recht, diese Menschen zum Weiterleiden zu
zwingen?
Es gibt kranke Alte, die sich in Flüsse stürzen oder vor Züge
legen, und solche, die in die Schweiz fahren und weit entfernt der
Heimat aus dem Leben scheiden. Alles das ist menschenunwürdig. Das
Recht auf ein selbstbestimmtes Leben schließt auch die Entscheidung
über das eigene Ende ein. Und das sollte der Staat menschenwürdig
ermöglichen. Christian Althoff
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Datum: 02.03.2017 - 21:00 Uhr
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