(ots) - Die Bundesregierung will mit einem neuen
W-Lan-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze
weiter senken. Besitzer von Cafés oder Hotels sollen demnach von
sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste
über ihr W-Lan beispielsweise illegale Filme herunterladen. Das geht
aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die
dritte Änderung des Telemediengesetzes hervor. Er liegt der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vor.
Demnach sollen die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen
werden können, Passwortsperren einzurichten, sollte ihr Funknetz
einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sein. Diese weitere
Anpassung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der
Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte,
dass zwar W-Lan-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften
müssen, "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen
einen W-Lan- Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der
Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", heißt es in dem
Entwurf. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang
erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen.
Um den Vorgaben des Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das
Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber
eines offenen W-Lan angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte
Internetseiten an seinem Router zu sperren.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell