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Baumschnitt birgt hohe Unfallgefahr – Versicherungsschutz überprüfen

ID: 1456047

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 14.02.2017. Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Gebüsche gerodet und geschnitten werden. Deshalb sind viele Garten- und Obstbaumbesitzer aktiv. Sie sollten jedoch vorsichtig sein, da gerade der Baumschnitt immer hohe Unfallgefahren birgt, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und empfiehlt den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz den Baumschnitt zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. In diesem Zeitraum sind Gehölzschnitte nur zur Pflege erlaubt. Jedoch sollten Naturliebhaber nicht nur an den Tierschutz, sondern vor allem auch an den eigenen Schutz denken. „Gerade beim Baumschnitt ist die Unfallgefahr sehr hoch und es kommt immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden Unfällen bis hin zu einer Querschnittslähmung oder dem Tod. Selbst beim einfachen Rasen mähen passieren Unfälle, die zu einer Invalidität führen können. Daher sollten betroffen Personen den Versicherungsschutz entsprechend überprüfen“, weist Buck weiter hin.

Doch welche Versicherungen kommen für eventuelle Unfallschäden beim Baumschnitt auf? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Jürgen Buck. Wichtig ist hier eine private Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung des Versicherungsschutzes unzureichend, führt Buck weiter aus.

Aber nicht nur für sich selbst, sondern für Dritte besteht Unfallgefahr. Ein Beispiel: Beim Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dabei bei demjenigen, der den Ast abgesägt hat. Hier greift als Versicherungsschutz zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Buck weiter.





Mehr Informationen zum Thema Unfallgefahr Baumschnitt und Versicherungsschutz (z.B. „Sicherheitstipps zu Unfällen mit Leitern“, „Die 7 wichtigsten Versicherungstipps für Verbraucher“) stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V (GVI) unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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Datum: 14.02.2017 - 11:14 Uhr
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